21.03.2019·Praxisfall Nur 380 Euro Festzuschuss für eine neue Hybridprothese?
·Praxisfall
Nur 380 Euro Festzuschuss für eine neue Hybridprothese?
| Welche Festzuschussbefunde sind ansetzbar, wenn eine Suprakonstruktion mit Teleskopkronen auf Zähnen und einem Implantat ansteht? Beträgt der Festzuschuss ohne Bonus wirklich nur rund 380 Euro, weil lediglich der Befund 7.5 gewährt wird? PI stellt Ihnen einen aktuellen Patientenfall vor. |
Der Patientenfall
Die Suprakonstruktion im Unterkiefer (UK) ist 14 Jahre alt und erneuerungsbedürftig. Die Zähne 33 und 34 sowie das Implantat regio 44 sind mit Teleskopkronen versorgt. Diese werden inklusive Abutments und der Cover-Denture-Prothese erneuert. Die Versorgung ist andersartig, da der Kiefer zwar atrophiert sein mag, aber nicht zahnlos ist. Nur bei einem atrophierten und zahnlosen Kiefer liegt ein Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie Nr. 36b vor. Der Befund und die Therapieplanung sehen wie folgt aus:
Die alte Cover-Denture-Prothese war bereits über ein Implantat und zwei Zähne verankert, sodass eine „Hybridprothese“ vorliegt. Da die beiden Zähne erneut prothetisch versorgt werden, liegt keine Befundänderung vor. Als Festzuschuss ist der Befund 7.5 anzusetzen („Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion“).
Wird tatsächlich nur Festzuschuss 7.5 gewährt?
Der Befund weist zwei Zähne auf, deren Kronen erneuerungsbedürftig sind. Können für die beiden Zähne nicht die Befunde 4.6 (Teleskopkrone) und 4.7 (Verblendung) oder zumindest die Befunde 1.1 (Krone) und 1.3 (Verblendung)gewährt werden? Nein, das ist nicht möglich! Der Befund 7.5 deckt alles ab, was zu dieser Konstruktion gehört. Die Arbeitsgruppe „Fragen zum Festzuschusssystem“ hatte am 23.05.2014 die Kombinierbarkeit von Befund Nr. 7.5 erneut diskutiert. Laut deren Aussage umfasst der Befund 7.5 alle Implantate und natürlichen Zähne, die zur Verankerung der erneuerungsbedürftigen Prothesenkonstruktion dienen. Es bestehen keine Überlegungen, die Festzuschuss-Richtlinie in dieser Hinsicht zu überarbeiten.
In der Regelversorgung werden daher auf dem BEMA-HKP keine Planungskürzel eingetragen, da es für die Hybridversorgung bis zum Beginn des befundorientierten Festzuschusssystems keine Regelversorgung gab (siehe Kapitel 3-05 „Schwere Kost für leichteres Arbeiten“, KZBV Stand 01.01.2019). Ob das wiederum in der Praxissoftware so umgesetzt wurde, gilt es zu prüfen. Oftmals muss bei derartigen Fällen die R-Zeile ausgefüllt werden, um die Therapie überhaupt planen zu können. Auf der Anlage zum BEMA-HKP sind beispielsweise folgende Gebührenziffern anzusetzen:
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|||
Region |
GOZ/GOÄ |
Leistungstext (Kurzform) |
Anzahl |
OK, UK |
0060 |
Abformung und Bissfixierung beider Kiefer |
1 |
OK |
4040 |
Beseitigung grober Vorkontakte |
1 |
34, 33 |
2270 |
Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung |
2 |
UK |
5170 |
Abformung mit individuellem Löffel, je Kiefer |
1 |
UK |
5190 |
Funktionelle Abformung des Unterkiefers |
1 |
34, 33, 44 |
5040 |
Teleskopkrone/Konuskrone |
3 |
34, 33, 44 |
2197 |
Adhäsive Befestigung |
3 |
UK |
xxxxa |
Cover-Denture als Hybridprothese inkl. Spannen entsprechend xxxxa [Text der ausgewählten Analogziffer eingeben] |
1 |
Wenn die alte Teleskopkrone regio 44 verschraubbar ist, kann diese als Provisorium dienen. Laut Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist die individuelle Abformung nach § 6 Abs. 1 GOZ (Analogabrechnung) zu berechnen, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien nicht zutreffen (ungünstige Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzende Bänder oder eine spezielle Abformung zur Remontage).
Eine Hybridprothese ist gleichfalls analog nach § 6 Abs. 1 GOZ inklusive der Spannen zu berechnen, da die Nr. 5230 GOZ die Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese enthält. Der Befund weist einen Restzahnbestand auf. Auf dem privaten Therapieplan können z. B. folgende Gebührenziffern erfasst werden:
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|||
Region |
GOÄ/GOZ |
Leistungsbeschreibung |
Anzahl |
0040 |
Schriftlicher Heil- und Kostenplan KFO/FAL |
1 |
|
44 |
Ä5000 |
Röntgenaufnahme |
1 |
34, 33 |
1020 |
Lokale Fluoridierung, je Sitzung |
1 |
44 |
2290 |
Entfernung Inlay, Krone, Abtrennen Brückenglied/Steg oder Ähnliches |
1 |
8010 |
Registrieren gelenkbezügliche Zentrallage UK |
1‒2 |
|
8020 |
Arbiträre Scharnierachsenbestimmung |
1 |
|
8050 |
Registrieren von UK-Bewegungen |
1 |
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44 |
9050 |
Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Aufbauelementen |
3 |