01.02.2016·Praxishygiene „Hygieneplan“ und „Validierung“: Das sollte der Zahnarzt hierzu wissen!
·Praxishygiene
„Hygieneplan“ und „Validierung“: Das sollte der Zahnarzt hierzu wissen!
von Viola Milde, Hygieneberatung, www.VMH-Hamburg.de
| Der Hygieneplan und die Validierungen – beides sind Themen, die immer noch verwirren und zu Schwierigkeiten in der Umsetzung führen. Allgemein bekannt sein dürfte: Sowohl ein fehlender oder nicht individualisierter Hygieneplan als auch fehlende Validierungen können zu empfindlichen Strafgeldern oder sogar zu einer vorübergehenden Praxisschließung führen. Doch woran liegt es, dass Zahnarztpraxen gerade an diesen essenziellen Punkten immer noch unterstützt werden müssen? Zwei typische Fragen der PI-Leser hierzu werden nachfolgend beantwortet. |
Erfüllt der Plan des Dentaldepots die Anforderungen?
Frage: „Ich habe von meinem Dentaldepot einen dreifach klappbaren Plan bekommen, der die Themen Desinfektion und Aufbereitung mit bereits vorgegebenen Mitteln beschreibt. Reicht das aus?“
Antwort: Nein, dieser „Hygieneplan“ reicht nicht, da er viele wichtige Punkte außerhalb der Aufbereitung gar nicht oder unzureichend beschreibt. Zudem berücksichtigt er nicht Ihre individuellen Gegebenheiten. Bitte verwenden Sie den Rahmenhygieneplan der Bundeszahnärztekammer (www.bzaek.de, in der Suche „Hygieneplan“ eingeben). Dieses Dokument reicht vom Umfang her aus und lässt sich mit praxisindividuellen Angaben ergänzen.
PRAXISHINWEIS | Füllen Sie nur Seiten aus, die für Ihre Zahnarztpraxis relevant sind! Drucken Sie am besten nicht benötigte Seiten gar nicht erst aus. Ein Beispiel: Wenn Sie Medizinprodukte der Kategorie „semikritisch A“ ausschließlich maschinell aufbereiten (z. B. im Thermodesinfektor), füllen Sie bitte nicht die Seiten der manuellen Aufbereitung aus. Der Plan muss mit Ihrer Risikoklassifizierung übereinstimmen und vom Praxispersonal „gelebt“ werden. |
Apropos Risikoklassifizierung: Legen Sie Ihren Mitarbeitern nahe, die Einstufung der Medizinprodukte in die Risikoklassen unkritisch bis kritisch (inkl. A und B) zu lernen, falls diese noch nicht bekannt sind. Kommt es nämlich zu einer behördlichen Begehung, wird dieses Wissen üblicherweise geprüft. Wenn Sie den Plan am PC erstellt oder ergänzt haben, empfiehlt es sich, die finale Version auszudrucken und in einer Mappe auszulegen – am besten an einer Stelle, die dem Personal bekannt und jederzeit zugänglich ist.
PRAXISHINWEIS | Wussten Sie, dass der Hygieneplan mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert werden muss? Sollte sich zwischenzeitlich im Ablauf oder z. B. bei der Verwendung eines neuen Desinfektionsmittels eine Änderung ergeben, so ist der Plan zum Zeitpunkt der Veränderung sofort zu korrigieren und mit einem Änderungsdatum zu versehen. |
Neuer Sterilisator: Nach einem Jahr validieren lassen?
Frage: „Ich habe für meine Praxis einen neuen Sterilisator gekauft. Muss ich diesen nach einem Jahr validieren lassen?“
Antwort: Leider nicht erst nach einem Jahr. Auch ein neuer Sterilisator muss validiert werden, und zwar sofort (dies gilt auch für Thermodesinfektoren). Es geht hier nicht nur um die Überprüfung der werkseitig bereits geprüften Parameter, sondern um die Betriebsqualifikation und die erste Leistungsqualifikation. Ein neuer Standort, die Wasserqualität und alle am Aufbereitungsprozess beteiligten Schritte werden in diese Validierung einbezogen. Die erste Validierung ist sehr umfangreich und leider auch kostenintensiv. Trotzdem kommen Sie nicht umhin, die Validierung am besten sofort mit der Bestellung des Sterilisators zu beauftragen. Denn Validierungstechniker sind gefragte Leute und haben häufig Vorlaufzeiten von mehreren Monaten!
Zwölf Monate nach der ersten Validierung findet eine neue Leistungsqualifikation statt. Vor dieser erneuten Validierung muss der Sterilisator gewartet werden. Je nach validierendem Betrieb darf zwischen Wartung und erneuter Validierung kein größerer Zeitraum als 6 bis 12 Wochen liegen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Techniker nach dem geforderten Modus. Unschön ist, dass der Wartungs-Rhythmus der Sterilisatoren oft einen Betrieb von 24 Monaten zulässt, dies aber durch die Validierung nun auf 12 Monate geändert werden muss. Uneins sind sich Behörden und Industrie, welchen Rhythmus die Validierer nach erfolgreicher zweiter Validierung vorgeben dürfen. Sinnvoll ist es, dass bei tadellosem Ergebnis ein Zwei-Jahres-Zeitraum gewährt wird. Dies ist jetzt noch Zukunftsmusik, denn es wird im Ein-Jahres-Rhythmus validiert.
Häufig meinen Praxisinhaber, sie müssten die Chargen eines validierten Sterilisators oder Thermodesinfektors nicht mehr mittels Chargenkontrolle überwachen – das ist jedoch falsch. Sie müssen eine Chargenkontrolle jedes Sterilisatordurchlaufs durchführen und das Ergebnis protokollieren!
PRAXISHINWEIS | Wenn Sie bei jeder Charge einen Helix-/PCD-Test beilegen, ersparen Sie sich die Überlegung, welchen Chargenindikator Sie beladungsspezifisch verwenden. Egal ob Hohlkörper, ob kritisch, verpackt oder Instrumente der Kategorie „semikritisch A“: Die unterschiedlichen Indikatoren verwirren, weshalb einheitlich bei jeder Charge die Verwendung des Helixtests zu empfehlen ist. So gehen Sie auf Nummer sicher! |
Ebenso sollte eine routinemäßige Kontrolle jedes Thermodesinfektor-Durchlaufs erfolgen. Denn wenn ein Instrument dafür sorgt, dass sich der Dreharm nicht mehr bewegt oder wenn versehentlich die Dosiermedien falsch angeschlossen wurden, detektieren längst nicht alle Geräte diese Fehler. Das Reinigungs- und Desinfektionsergebnis könnte unzulänglich sein, obwohl das Gerät „grünes Licht“ gibt. Es kostet nicht viel, eine Chargenkontrolle mit Dokumentation durchzuführen. Sie ist in einigen Bundesländern inzwischen empfohlen, sollte jedoch immer durchgeführt werden, weil sie Sicherheit schafft!