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04.11.2010 |Prothetikumsätze Die korrekte Materialberechnung in der Praxis

04.11.2010 |Prothetikumsätze

Die korrekte Materialberechnung in der Praxis

Dieser Beitrag befasst sich mit der Berechnung von Praxismaterial bei Privatpatienten. Im Beispiel bietet die Praxissoftware keine Möglichkeit, Praxismaterial auf einem separaten Materialbeleg zu erfassen, so dass die berechenbaren Produkte innerhalb der Leistungserfassung dokumentiert und später in die Rechnung integriert werden. Hinweis: Die Darstellung und Berechnung der Praxismaterialien muss bezüglich der Preise und Produkte an Ihre Praxis adaptiert werden.  

 

Beispiel

Kürzel 

Produktbezeichnung 

P = Praxis 

L = Labor 

Einkauf Netto Euro 

USt. 

%  

USt. 

Euro 

Weitergabe Brutto Euro 

Algi 

Alginat 

3,05 

19 

0,58 

3,63 

Abka 

RN synOcta® Abformkappe, verschraubt 

38,00 

19 

7,22 

45,22 

V-1 

Versand-/Frachtkosten 

5,00 

19 

0,95 

5,95 

Ela 

Elastomeres Abformmaterial 

11,30 

19 

2,15 

13,45 

Biss 

Bissabformung 

1,56 

19 

0,30 

1,86 

 

Die Umsatzsteuer

Die oben aufgeführten Produkte gehören ausschließlich zum Praxisbetrieb. Der Zahnarzt kann die Umsatzsteuerbeträge (Spalte USt. %) nicht als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen, wenn er damit keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbringt. Daher werden die Praxismaterialien dem Patienten mit dem Bruttobetrag (Nettobetrag zuzüglich 7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer – unterschiedlich bei Produkten) in Rechnung gestellt. Dabei darf auf keinen Fall Umsatzsteuer ausgewiesen werden, weil auch irrtümlich ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. 

Die Versandkosten

Weder in der GOÄ noch in der GOZ findet sich ein Hinweis auf die Berechenbarkeit von Versand- bzw. Frachtkosten. Diese Kosten sind in der Regel eindeutig einem Patienten zuzuordnen; es handelt sich also nicht um Kosten für den allgemeinen Sprechstundenbedarf. Insbesondere in der Implantologie werden Praxismaterialien patientenbezogen bestellt. Die nicht unerheblichen Versandkosten in Höhe von 4 bis 60 Euro seitens der Industrie sind alternativ auch über einen Laborbeleg darstellbar. Eine Garantie auf Erstattung durch private Kostenträger kann jedoch nicht gegeben werden. 

 

Praxismaterialien

Im Beispiel werden die Praxismaterialien bei den Gebührenziffern in der Spalte „Kürzel“ – zum Beispiel mit „Algi“ – erfasst. Alternativ können Materialien auch an Gebührenziffern gekoppelt und bei Gebührenabruf mit „§ 4 Abs. 3 GOZ“, der Produktbezeichnung und dem jeweiligem Bruttobetrag in der Rechnung erfasst werden.  

 

Beispiel für nicht umsatzsteuerpflichtige zahnärztliche Leistungen, Praxismaterial innerhalb der Rechnung erfasst

Folgende Rechnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es geht hier vordergründig um die Darstellung der Materialkosten bei der Rechnungslegung. Die Versandkosten werden hier nach § 3 GOZ berechnet. 

 

Rechnung Nr. … vom 27. April 2010 

 

Für die geplante Behandlung fallen folgende Positionen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an: 

 

Datum 

Zahn 

Anzahl 

Nr. 

Art der Leistung 

Satz 

Euro 

4.3. 

14 

002 

Therapieplan auf Anforderung 

2,30 

11,64 

 

14 

005 

Abformung eines Kiefers für ein Situationsmodell 

2,30 

15,52 

 

 

Algi 

Alginat § 4 Abs. 3 GOZ 

 

3,63 

 

 

Ä1 

Kurze Beratung 

2,30 

10,72 

 

 

Ä5 

Symptombezogene Untersuchung 

2,30 

10,72 

10.3. 

 

Ä70 

Kurze Bescheinigung 

2,30 

5,36 

12.4. 

 

Ä1 

Kurze Beratung 

2,30 

10,72 

 

 

Ä5 

Symptombezogene Untersuchung 

2,30 

10,72 

 

14 

905 

Auswechseln eines Sekundärteils 

2,30 

41,39 

 

 

Abka 

RN synOcta® Abformkappe verschraubt § 4 Abs. 3 GOZ 

 

45,22 

 

 

V-1 

Versandkosten § 3 GOZ 

 

5,95 

 

 

Algi 

Alginat § 4 Abs. 3 GOZ 

 

3,63 

12.4. 

OK 

517 

Abformung mit individuellem Löffel 

2,30 

32,34 

 

 

Ela 

Elastomeres Abformmaterial § 4 Abs. 3 GOZ 

 

13,45 

 

 

Biss 

Bissabformung § 4 Abs. 3 GOZ 

 

1,86 

19.4. 

14 

905 

Auswechseln eines Sekundärteils 

2,30 

41,39 

27.4. 

14 

905 

Auswechseln eines Sekundärteils 

2,30 

41,39 

 

14 

220 

Krone auf Implantat 

2,30 

116,42 

Betrag Honorar 

348,33 

Betrag Material/Auslage 

73,34 

Betrag Labor 

800,00 

Betrag gesamt 

1.220,88 

 

Weiterführender Hinweis

  • In „Praxis Implantologie“ – PI – Nr. 1/Juni 2010 wurden die unterschiedlichen Optionen bei der Umsatzsteuer in der Zahnarztpraxis aufgezeigt.