Uncategorized

03.09.2019·Rechnungslegung Gefräste Teleskopversorgung auf Implantaten: Zahntechnik und Prothetik korrekt abrechnen

·Rechnungslegung

Gefräste Teleskopversorgung auf Implantaten: Zahntechnik und Prothetik korrekt abrechnen

| In einem modern eingerichteten Praxislabor sollen im Unterkiefer vier gefräste teilverblendete Teleskopkronen auf Implantaten sowie eine Cover-Denture-Prothese hergestellt werden. Das Problem: die Erstellung der Rechnung. Die zahntechnische Abrechnung ist nicht Bestandteil der ZFA- oder ZMV-Ausbildung, die Zahntechniker stehen damit meistens auch „auf Kriegsfuß“. Daher ist es das Los der Verwaltung, mit zeitintensiven Rückfragen die Rechnung nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen. Was dabei bei einer teleskopierenden Versorgung zu beachten ist, stellt PI nachfolgend anhand eines aktuellen Behandlungsfalls vor. |

Der Behandlungsfall

Folgender zahnmedizinischer Befund liegt in unserem Behandlungsfall vor:

 

Festzuschuss: 1 x 4.4, andersartige Versorgung, Direktabrechnung.

 

Nachdem im Unterkiefer vier Implantate freigelegt und osseointegriert sind, kann die prothetische Versorgung beginnen. Der Unterkiefer wird abgeformt und im Praxislabor ein individueller Löffel hergestellt. Am Tag der Funktionsabformung werden zuerst die Implantate geöffnet, gereinigt und genormte Abformpfosten aufgeschraubt, bevor die Funktionsabformung durchgeführt wird. Im Praxislabor werden die Laborimplantate in die Abformung reponiert und die Modelle hergestellt. Nach der Digitalisierung aller erforderlichen Behandlungsunterlagen werden am Bildschirm die vier individuellen Abutments als Primärteleskopkronen computerunterstützt (Computer-Aided-Design ‒ CAD) konstruiert. Die digitalen Daten werden an ein Fräszentrum versendet, wo die Fertigung und Rücksendung erfolgt. Anschließend werden die Sekundärteleskopkronen im Praxislabor gefertigt und an der Metallbasis der Cover-Denture-Prothese befestigt.

Abrechnung der zahntechnischen Leistungen

Die folgenden Gebührenziffern, Texte und Preise sind vom Praxisinhaber betriebswirtschaftlich zu erheben. Die Preisstruktur dieses Praxislabors entspricht der Laborteam-Ausbildung und der modernen CAD/CAM-Ausstattung.

 

Pos.
Menge
Bezeichnung
E-preis
Euro
Material
Euro
Leistung Euro

0002

1

Modell aus Superhartgips

10,30

10,30

1009

1

Individueller Löffel

42,90

42,90

0224

4

Laboranalog reponieren

6,10

24,40

0223

4

Zahnfleischmaske je Implantat

22,50

90,00

0010

1

Implantatmodell

23,60

23,60

0019

1

Frässockel

14,50

14,50

0222

1

Modellergänzung aus Kunststoff

13,30

13,30

0253

1

Split-Cast-Sockel an Modell

16,50

16,50

0302

1

Modell vermessen

8,70

8,70

0402

1

Modellmontage in MW I

12,40

12,40

0228

4

Scankörper positionieren

4,95

19,80

0910

7

Digitalisieren, je Element

24,00

168,00

1570

4

Modellation CAD-Primärteleskop inklusive Abutment

49,00

196,00

1002

1

Basis aus Kunststoff

34,70

34,70

1111

1

Bisswall aus Wachs auf Basis

11,20

11,20

1225

2

Fixationsschlüssel aus Kunststoff

39,00

78,00

3217

4

Teleskopkrone sekundär gefräst

104,00

416,00

2965

4

Zuschlag für Arbeiten unter dem Stereomikroskop

14,50

58,00

3107

4

Umlaufende Fräsung Titan

44,00

176,00

2605

4

Konditionieren, je Zahn

13,00

52,00

2660

4

Teilverblendung Komposit

75,00

300,00

3302

4

Individuelles Sekundärteil in/an Basis

17,95

71,80

3305

4

Teleskoppassung

35,00

140,00

2972

4

Aufwand bei verschraubbarer Suprakonstruktion

65,00

260,00

4009

1

Metallbasis partiell bei Implantat

176,50

176,50

5307

1

Metallbasis konditionieren

31,50

31,50

6001

1

Aufstellen Grundeinheit

47,80

47,80

6002

10

Aufstellen Zahneinheit auf Wachs oder Kunststoffbasis

7,60

76,00

6021

10

Übertragen einer Wachsaufstellung auf Metallbasis

1,80

11,80

6311

1

Fertigstellen Grundeinheit

66,50

66,50

6312

10

Fertigstellen auf Metallbasis, je Zahneinheit

9,60

96,00

0777

5

Desinfektion

3,15

15,75

4

SR Phonares Frontzahn

13,50

54,00

6

SR Phonares Backenzahn

8,70

52,20

4

Laborimplantat

13,00

52,00

4

Abutmentschraube

12,00

48,00

4

Individuelle Abutments Titan (Primärteleskop)

98,00

392,00

2981

4

Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung

10,09

40,36

Zwischensumme

638,56

2.759,95

3.398,51

7 % Mehrwertsteuer Euro

237,90

Endbetrag Euro

3.636,41

 

Modellherstellung und Digitalisierung

In der Praxis wird konventionell abgeformt, sodass im Praxislabor die Modellherstellung mit allen zugehörigen Leistungen erfolgt, bevor Scankörper auf den Laborimplantaten befestigt werden. Diese zeigen beim anschließenden Digitalisieren in einem Laborscanner die Implantatlage inklusive der Achsneigung an.

 

Der Fixationsschlüssel

Damit die einteiligen Primärteleskopkronen 1:1 vom Labormodell in die Mundsituation übertragen werden können, fertigen die Zahntechniker für beide Kieferhälften jeweils einen Fixationsschlüssel, der auch als Übertragungshilfe bekannt ist. Mit diesem werden die Primärteleskope in die geöffneten und gereinigten Implantate übertragen und bei Eingliederung definitiv nach Herstellerangaben im Mund befestigt.

 

Aufwand bei verschraubbarer Suprakonstruktion

Die Herstellung eines implantatgestützten Zahnersatzes unterscheidet sich wesentlich von der Fertigung eines Zahnersatzes auf präparierten Zähnen und stellt höhere Präzisions-Anforderungen an den Zahntechniker. Ursache hierfür ist u. a. die absolut starre Verankerung des Implantats im Kieferknochen. Die Kronenkontur muss implantattypisch so gestaltet sein, dass anämische Reaktionen sowie jegliche Spaltbildungen vermieden werden. Implantataufbauten und die darüber befindlichen Implantatteile müssen in der Phase der Zahnersatz-Herstellung in zwei oder mehr Ebenen mehrfach auf- und abgeschraubt werden. Dieser Aufwand besteht nicht bei Zahnersatz auf Zähnen.

Abrechnung der prothetischen Leistungen

Für die andersartige Versorgung sind folgende Gebührenziffern berechenbar:

 

Datum
Region
GOZ
Leistungsbeschreibung Kurzform
Faktor
Anzahl
Euro

06.03.19

OK/UK

0060

Planungsmodelle

2,3

1

33,63

14.03.19

UK

5190

Funktionsabformung

2,3

1

69,85

44, 42,

32, 34

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Aufbauelementen

2,3

4

191,96

15.04.19

44, 42, 32, 34

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Aufbauelementen

2,3

4

191,96

4040

Beseitigen grober Vorkontakte

2,3

1

5,82

29.04.19

44, 42,

32, 34

5040

Teleskopkrone

3,3*

4

1.933,96

UK

5230

Totale Prothese oder Deckprothese

2,3

1

284,59

45, 43, 41, 33, 35

5070

Prothesenspanne

2,3

5

258,70

Zwischensumme

2.970,47

Verbrauchsmaterial Praxis

171,52

Laborkosten

3.636,41

Gesamt

6.778,40

 

* Eine individuelle Begründung ist in der Rechnung anzugeben.

Totale und Cover-Denture-Prothese

Die Nr. 5230 GOZ ist nicht nur für die Versorgung eines zahnlosen Unterkiefers mit einer totalen Prothese, sondern auch für eine Deckprothese (Cover-Denture) berechenbar. Eine Cover-Denture-Prothese setzt eine Basisgestaltung wie bei einer totalen Prothese voraus. Die Verwendung einer Metallbasis kann bei beiden Prothesentypen nicht zusätzlich berechnet werden, weil sie in der Leistungsbeschreibung der Nr. 5230 GOZ bereits genannt ist. Diese lautet: „Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Unterkiefer.“

 

PRAXISTIPP | Laut dem GOZ-Kommentar der BZÄK ist die Gebührennummer auch dann anzuwenden, wenn Implantate und deren Suprastrukturen in die Versorgung einbezogen werden, die Prothese ihrer zahntechnischen Ausführung nach (Basisgestaltung, umlaufender Funktions-/Ventilrand) jedoch einer Totalprothese gleicht.

 

Der Halt der Prothese entsteht durch Saugwirkung und Aufstellen der Ersatzzähne unter statischen Gesichtspunkten, unterstützt durch Muskelkräfte. Zusätzliche Verbindungselemente ‒ wie beispielsweise Teleskopkronen ‒ tragen durch kohäsive, adhäsive, retentive oder friktive Wirkung zur Lagestabilisierung der Prothese bei.

Sind Spannen bei Cover-Denture-Prothesen berechenbar?

Der Ausschuss Gebührenrecht der BZÄK hat im Mai 2018 die Berechnungsmöglichkeit der Nr. 5070 GOZ in Verbindung mit Cover-Denture-Prothesen (Nrn. 5220/5230 GOZ) diskutiert und eine neue Ansicht vorgestellt. Folgende Auffassung gilt seitdem: Wenn Verbindungselemente ‒ in der Regel Teleskopkronen ‒ die Kauebene unterbrechen und somit Prothesenspannen und/oder -sättel entstehen, können diese bei einem durchgehenden Funktionsrand nach einer Cover-Denture-Prothese und der Nr. 5070 je Spanne und/oder Sattel berechnet werden. Daher ist bei den prothetischen Leistungen neben der Nr. 5230 für die Cover-Denture-Prothese fünfmal die Nr. 5070 berechnungsfähig. Diese Auffassung besteht in einzelnen Bundesländern bereits schon länger (ggf. bei Ihrer ZÄK nachfragen). Der Ansatz der Nr. 5070 GOZ hat ein zusätzliches Honorar von rund 50 Euro je Prothesenspanne bzw. -sattel zur Folge.

Keine Nr. 9050 GOZ in der letzten Sitzung ‒ warum?

Am Eingliederungsdatum (29.04.19) findet kein Auswechseln von Sekundärteilen statt, da die Abutments und die gefrästen Innenteleskope aus einem Werkstück bestehen. Anstelle von zwei Maßnahmen erfolgt nur ein Arbeitsschritt bei der Eingliederung. Ein eventueller Mehraufwand kann über Erhöhung des Steigerungsfaktors bei der Nr. 5040 GOZ geltend gemacht werden.

 

Weiterführender Hinweis