Aktuelle Entscheidungen zu Haftungs- und Erstattungsfragen für Implantologen
31.05.2010 |Recht
Aktuelle Entscheidungen zu Haftungs- und Erstattungsfragen für Implantologen
Nachfolgend stellen wir Ihnen aktuelle Urteile in Kurzform vor.
LSG Baden-Württemberg: GKV-Patient hat nach Tumorbehandlung Anspruch auf ein Implantat
Das LSG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2009 (Az: L 11 KR 4668/09; Abruf-Nr. 101573) entschieden, dass ein GKV-Patient bei einer dauerhaft bestehenden Mundtrockenheit nach Tumorbehandlung Anspruch auf implantologische Leistungen hatte. Das Gericht widersprach der Ansicht der Krankenkasse, eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Implantate sei möglich gewesen. Da die Bestrahlung zu einer Strahlenkaries geführt hatte, bestünde die Gefahr, dass bei einem Beschleifen die Lebensdauer der präparierten Pfeilerzähne verkürzt worden wäre.
OLG Brandenburg: Zahnarzt hätte über das Abstoßungsrisiko von Implantaten aufklären müssen
Das OLG Brandenburg verurteilte am 25. Mai 2008 (Az: 12 U 241/07; Abruf-Nr. 082491) einen Zahnarzt, der eine Patientin nicht über das Risiko einer Implantatabstoßung aufgeklärt hatte, zu Schadenersatz. Das Zahnimplantat musste wegen einer Einheilungsstörung wieder entfernt werden. Der Zahnarzt gab an, er habe entsprechendes Wissen bei ihr vorausgesetzt. Die Patientin behauptete, dass sie sich bei korrekter Aufklärung für eine andere Versorgung entschieden hätte.
BVerwG: Rabatte für Implantate an Patienten weitergeben
Eine Fachzahnärztin für Oralchirurgie mit Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie wollte von ihrer Landeszahnärztekammer wissen, ob sie Nachlässe, die sie auf Zahnimplantate erhält, an Privatpatienten weiterreichen muss, wenn diese über einen Barzahlungsrabatt von drei Prozent hinausgehen. Am 25. März 2009 (Az: 8 C 1/09; Abruf-Nr. 092253) entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass das Verbot der Annahme wirtschaftlicher Vergünstigungen auf sachgemäßen Erwägungen des Gemeinwohls beruhe. Dadurch solle gewährleistet sein, dass sich der Zahnarzt bei der Verordnung nur von medizinischen Erwägungen im Interesse der Patienten leiten lasse.
OLG Koblenz: Arzt hätte über seltenes Risiko aufklären müssen
Das OLG Koblenz entschied am 17. November 2009 (Az: 5 U 967/09; Abruf-Nr. 101572), dass ein Arzt bei einer Kieferhöhlen-Op auch über das seltene Risiko von Sehstörungen hätte aufklären müssen. Der Arzt hatte auf die Frage, ob eine Verletzung des Auges möglich sei, nur geantwortet, dass ihm derartiges noch nicht vorgekommen sei. Dies beurteilte das Gericht als „unzulässig verharmlosend“. Auch über seltene, aber operationstypische Risiken müsse aufgeklärt werden.