Wiederholtes zu spätes Erscheinen am Arbeitsplatz: Kündigung auch ohne schriftliche Abmahnung möglich
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Ein Arbeitgeber muss durch das ärztliche Attest in die Lage versetzt werden muss, das Vorliegen der Voraussetzungen zu überprüfen. Hierzu muss aus dem Attest hervorgehen, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund des Tragens...
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