Eingliedern und Entfernen von Klebebrackets darf nicht delegiert werden
Insbesondere das Eingliedern und Entfernen von Klebebrackets darf nicht delegiert werden – es muss also von einer approbierten Zahnärztin oder Zahnarzt persönlich ausgeführt werden, weil ein Fall zulässiger Delegation gem. § 1 Abs. 5...