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Vorsicht: Betrug mit ungedeckten Schecks

Derzeit gehen in zahnärztlichen Praxen vereinzelt Mails ein, bei denen die Gefahr eines Trickbetrugs besteht.Darauf weist die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hin.

Die Mail ist oft in englischer Sprache verfasst. Der Absender kündigt an, eine Reise nach Deutschland mit einem Gesundheitsbesuch in einer Zahnarztpraxis verbinden zu wollen. Es wird um eine Kostenschätzung für die Behandlung gebeten. Der geschätzte Betrag wird dann vom Organisator der Reise im Voraus per Scheck bezahlt. Kurzfristig wird jedoch die Reise abgesagt und um Rücküberweisung der Zahlung gebeten. Bei der Einreichung des Schecks, die meist nach der Rücküberweisung erfolgt, stellt sich jedoch heraus, dass der Scheck nicht gedeckt ist.

KammerKOMPAKT 24_2023, 02.08.2023