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30.05.2017·Wiederherstellung Das Erneuern von Patrize und Matrize bei einer Suprakonstruktion

·Wiederherstellung

Das Erneuern von Patrize und Matrize bei einer Suprakonstruktion

| Nach drei Wiederherstellungsversuchen werden sowohl die Patrizen als auch Matrizen in einer Prothese erneuert. Der Zahnarzt ist nach Ausdruck einer Probeabrechnung mit seinem Honorar nicht zufrieden. Ist die Honorarermittlung stimmig und wie steht es um die Rechnung des Fremdlabors? |

Die Wiederherstellungen

Seit vielen Jahren sind bei einem Patienten im Unterkiefer vier Implantate mit Locatoren und Prothese versorgt. Nach einer Bruchreparatur zeigen sich Haltedefizite, sodass paarweise die Retentionsringe in den Matrizengehäusen der Prothese vom Zahnarzt gewechselt wurden. Nachdem auch diese Wiederherstellungen nicht zum gewünschten Halt führten, werden nach Absprache mit dem Fremdlabor und dem Patienten die Patrizen (Locator) und das ganze Matrizengehäuse (in der Prothese) erneuert.

Die Rechnung vom Dentallabor

Das Dentallabor hat für Leistungen und Materialien diese Rechnung erstellt:

 

Pos.-BEB
Bezeichnung
Menge
Preis Euro
Leistung Euro
Mat. Euro

2

Modell aus Superhartgips

3

11,76

35,28

241

Dublieren eines Modells

1

14,12

14,12

253

Split-Cast-Sockel

2

9,81

19,62

402

Modellmontage in Mittelwertartikulator

1

16,22

16,22

701

Versand je Versandgang

4

5,95

23,80

5001

Lötung 1: ohne Vorlötung bei gleichen Legierungen

1

10,62

10,62

7621

Adjustierte Aufbissschiene

1

175,03

175,03

8013

Instandsetzung einer Metallbasis, Grundeinheit

1

43,78

43,78

8029

Leistungseinheit, Bruch aus Metall

1

27,49

27,49

6034

Einarbeiten Matrize

4

60,45

241,80

Sekundärteil für Locator

4

142,80

571,20

Matrize Locator einzeln

4

51,25

205,00

Summe (Netto)

607,76

776,20

+ 7 % MwSt.

96,88

Gesamtsumme Euro

1.480,84

 

Was sollte auf der Fremdlaborrechnung korrigiert werden?

Der Mehraufwand für die Umarbeitung der Prothese bei Friktionselementen kann nach Nr. 6471 (Mehraufwand bei Friktionselementen, je Implantat) mit rund 25 Euro je Element berücksichtigt werden.

Die Proberechnung der Praxis

In der Praxis wird eine Testrechnung für die erbrachten Leistungen erstellt. Im Ergebnis scheint der Rechnungsbetrag im Verhältnis zur Fremdlaborrechnung und dem Zeitaufwand in fünf Sitzungen viel zu niedrig zu sein. Da derart umfassende Wiederherstellungen selten vorkommen, ist dem Praxisteam nicht klar, ob Leistungen fehlen und/oder nicht korrekt abgebildet sind.

 

  • Die fehlerbehaftete Version
Datum
Region
Geb.-Nr.
Leistungsbeschreibung/Auslagen
Faktor
Anzahl
Euro

02.03.17

Ä5

Symptombezogene Untersuchung

2,3

1

10,72

(ZTM anwesend, UK-Prothese regio 33, 34 gebrochen; Abformung und Reparatur im Labor; 34, 44 Einsätze in der Praxis erneuern)

Ä1

Beratung

2,3

1

10,72

(Prothese liegt im 3. Quadranten hohl; evtl. Unterfütterung nötig, starker Knirscher, evtl. Schiene)

UK

5250

Wiederherstellung einer Prothese ohne Abformung

2,3

1

18,11

0732

Desinfektion

1

2,30

34, 32, 42, 44

4025

Subgingivale Lokalapplikation, je Zahn

2,3

4

7,76

08.03.17

UK

5250

Wiederherstellung einer Prothese ohne Abdruck

2,3

1

18,11

44, 34

5090

Wiederherstellung Verbindungselement

2,3

2

28,46

10.03.17

42, 32

5090

Wiederherstellung Verbindungselement

2,3

2

28,46

UK

5250

Wiederherstellung einer Prothese ohne Abdruck

2,3

1

18,11

34, 32, 42, 44

4025

Subgingivale Lokalapplikation, je Zahn

2,3

4

7,76

13.03.17

Sioplast für Bissnahme

1

3,50

34, 32, 42, 44

4025

Subgingivale Lokalapplikation, je Zahn

2,3

4

7,76

Ä60

Konsiliarische Erörterung zwischen Ärzten, je Arzt

2,3

1

16,08

(Tel. mit Dr. Mustermann; Botox bei extremen Bruxismus sei nur bei starken Beschwerden indiziert. Somit besser Schienentherapie durchführen.)

16.03.17

7010

Eingliederung Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche

2,3

1

103,49

Alginatabformmaterial

2

8,52

Zwischensumme Honorarleistungen

277,84

Kosten für Auslagen nach § 3, § 4 GOZ und § 10 GOÄ

12,02

Auslagen nach § 9 GOZ gemäß Fremdlaborbeleg

1.480,84

Rechnungsbetrag

1.770,70

 

Welche Ungereimtheiten bestehen?

Die Honorarleistungen des Zahnarztes betragen rund 275 Euro, die des Dentallabors rund 610 Euro. Ist das richtig? Die Mitarbeiterin soll sich erkundigen, ob die Proberechnung stimmig zur erbrachten Leistung ist.

Die Behandlungstermine

Zu den einzelnen Terminen folgen nun Hinweise zur Abrechnung.

 

02.03.2017: Symptombezogene Untersuchung

Der Patient sucht die Praxis ohne Termin auf, da die UK-Prothese nicht mehr richtig sitzt. Nach einer kurzen Untersuchung wird er über die notwendige Wiederherstellung des Zahnersatzes aufgeklärt, die wenige Tage später durchgeführt werden soll. Die Mukosa um die Implantate ist entzündet, sodass eine Lokalapplikation eines antibakteriellen Produkts erfolgt. Das berechenbare Produkt ist auf der Proberechnung nicht enthalten.

 

08.03.2017: Wiederherstellung

Nach Rücksprache mit dem Zahntechnikermeister wird im UK eine Abformung zur Wiederherstellung des Modellgussbruchs regio 33 und 34 durchgeführt, die Eingliederung erfolgt abends. In der Proberechnung muss eine GOZ-Nr. 5250 in die Nr. 5260 zzgl. Abformmaterial gewandelt werden. Die Dokumentation über die Therapieabläufe wird bei Rechnungslegung nicht ausgedruckt; sie erscheint hier aufgrund des Probeausdrucks.

 

Desinfektionsmaßnahmen innerhalb der zahnärztlichen Praxis sind generell mit den Praxiskosten abgegolten, allerdings nicht an zahntechnischen Werkstücken, Abformungen, Registraten etc. Dabei ist es unerheblich, ob die Desinfektionen im Praxis- oder im Fremdlabor erbracht und nach § 9 GOZ berechnet werden. Die „0732“ ist eine zahntechnische Ziffer, die entweder auf einem Praxislaborbeleg oder auf der Rechnung unter Hinweis auf § 9 GOZ erfasst wird. Die Ziffer darf nicht in der Spalte „Geb.-Nr.“ erscheinen, da diese nur für GOÄ- und GOZ-Leistungen vorgesehen ist. Wie oft diese Maßnahme berechnet werden soll, ist fallbezogen zu klären.

 

Die Prothese passte nicht zufriedenstellend, sodass der Zahnarzt die beiden Retentionsringe regio 34, 44 ausgewechselt hat (2 x GOZ-Nr. 5090). In der Proberechnung fehlen die Materialkosten und das Honorar für das Auswechseln der Retentionsringe je Implantat (2 x BEB-Nrn. 8111).

 

10.03.2017: Wiederherstellung

Die Prothese hält immer noch nicht, sodass in der Praxis auch die beiden Retentionsringe regio 32, 42 ausgewechselt und nach 2 x GOZ-Nr. 5090 berechnet wurden. Dabei fehlen auch hier die Materialkosten und das Auswechseln (2 x BEB-Nrn. 8111) als Praxislaborleistung je Implantat.

 

13.03.2017: Wiederherstellung

Da der Prothesenhalt immer noch unzureichend ist, werden neue Locatoren in den Implantaten verankert und das Einarbeiten neuer Matrizengehäuse in die Prothese nach Abformung beauftragt. Die jeweiligen Honorarleistungen fehlen in der Proberechnung. Fallbezogen ist zu prüfen, ob im Mund eine Abformung mit Implantat-Komponenten notwendig ist und die Laborimplantate mit Begleitleistungen im Dentallabor reponiert werden. Nach Rücksprache mit einem Kollegen werden Abformungen für eine Knirscherschiene genommen, die drei Tage später eingegliedert wird.

Wie kann die neue Praxisrechnung aussehen?

Die neue Rechnung führt zu einem deutlich höheren Honorar.

 

  • Die korrekte Rechnung
Datum
Region
Geb.-Nr.
Leistungsbeschreibung/Auslagen
Faktor
Anzahl
Euro

02.03.17

Ä5

Symptombezogene Untersuchung

2,3

1

10,72

Ä1

Beratung

2,3

1

10,72

34, 32, 42, 44

4025

Subgingivale Lokalapplikation, je Zahn

2,3

4

7,76

08.03.17

UK

5260

Wiederherstellung einer Prothese mit Abformung

2,3

1

34,93

Desinfektion § 9 GOZ

1

2,30

44, 34

5090

Wiederherstellung Verbindungselement

2,3

2

28,46

Auswechseln einfacher Konfektionsteile § 9 GOZ ca.

2

14,50

10.03.17

34, 32, 42, 44

4025

Subgingivale Lokalapplikation, je Zahn

2,3

4

7,76

42, 32

5090

Wiederherstellung Verbindungselement

2,3

2

28,46

Auswechseln einfacher Konfektionsteile § 9 GOZ ca.

2

14,50

UK

5250

Wiederherstellung einer Prothese ohne Abdruck

2,3

1

18,11

13.03.17

Ä60

Konsiliarische Erörterung zwischen Ärzten, je Arzt

2,3

1

16,08

34, 32, 42, 44

2290

Entfernung Inlay, Krone, Brückenanker

2,3

4

93,12

34, 32, 42, 44

5030

Krone auf Implantat als Prothesenanker

2,3

4

767,36

34, 32, 42, 44

5080

Verbindungselement

2,3

4

119,00

UK

5260

Wiederherstellung einer Prothese mit Abformung

2,3

1

34,93

34, 32, 42, 44

4025

Subgingivale Lokalapplikation, je Zahn

2,3

4

7,76

16.03.17

UK

7010

Eingliederung Aufbissbehelf mit adjust. Oberfläche

2,3

1

103,49

02.03.17

Retentionseinsätze (Preis ca.)

2

16,50

Antibakterielles Material ca.

4

48,00

08.03.17

Antibakterielles Material ca.

4

48,00

Retentionseinsätze (Preis ca.)

2

16,50

Alginatabformmaterial

1

4,26

13.03.17

Alginatabformmaterial

2

8,52

Sioplast für Bissnahme ca.

1

3,50

Antibakterielles Material ca.

4

48,00

Zwischensumme Honorarleistungen

1.288,66

Kosten für Auslagen nach § 3, § 4 GOZ und § 10 GOÄ

193,28

Auslagen nach § 9 GOZ Praxislabor

31,30

Auslagen nach § 9 GOZ Fremdlabor ca.

1.590,00

Rechnungsbetrag

3.103,24

 

Für die zahntechnischen Leistungen und Materialien im Fremdlabor sind unter Beachtung der Änderungen rund 1.590 Euro zu kalkulieren. Das Überarbeiten der Proberechnung führt zum Gesamtergebnis von rund 3.100 Euro. Das Honorar der zahnärztlichen Leistungen hat sich dabei um 1.000 Euro, die Materialleistungen um 185 Euro und die Praxislabor-Einnahmen um 30 Euro erhöht.