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04.08.2015·Fallbeispiel Remontage: Welche Leistungen sind berechenbar?

·Fallbeispiel

Remontage: Welche Leistungen sind berechenbar?

| Was ist unter der Remontage zu verstehen und welche Maßnahmen erfolgen bei dieser medizinisch notwendigen Therapie? PI Praxis Implantologie stellt im Fallbeispiel vor, welche Leistungen berechnet werden können. |

Die Remontage

Eine korrekte Okklusion ist neben festsitzendem Zahnersatz auch für den Prothesenhalt, für die Schonung des Prothesenlagers sowie für die Adaptation der Prothesen wichtig. Die Herstellung von Prothesen nach renommierten Konzepten wie zum Beispiel nach Prof. Gutowski oder Prof. Gerber bewirken eine deutliche Verbesserung für den Patienten. Durch eine Remontage wird die Lage bei Prothesen zueinander immer wieder optimiert, sodass ein guter Tragekomfort auf lange Sicht gewährleistet bleibt. Okklusale Interferenzen – zum Beispiel Frühkontakte – können nach einer Abformung zur Remontage über den neuen Zahnersatz im Labor fachgerecht behoben werden.

 

Die primäre Remontage lässt sich auch mit Remontieren, Reartikulieren oder Reokkludieren beschreiben. Nach der technischen Herstellung von Zahnersatz wird dieser – ohne erneut am Patienten ein Registrat zu nehmen – wieder in den Artikulator eingesetzt (remontiert), um herstellungsbedingte Okklusionsstörungen (meist eine Bisshebung) zu korrigieren.

 

Nach Prof. Gutowski handelt es sich bei der Remontage um eine wiederholte Bissnahme, die in einem leicht gesperrten Okklusionszustand nach fertiggestellten prothetischen Versorgungen zur Kontrolle und Feinabstimmung der Okklusion und Artikulation erneut genommen wird. Nach einer gewissen Tragephase erfolgt eine erneute Registrierung der Biss-Situation mittels Gesichtsbogen und Remontage-Abformung. Gesichtsbogen-Systeme verwenden alle Übertragungshilfen, mit denen das Einstellen in den entsprechenden individuellen Artikulator erfolgt. Zur Überprüfung der Montage ist ein Splitt- Cast-System notwendig, zum Beispiel ein konfektioniertes System mit Kunststoffplatten und integrierten, aber herausnehmbaren Magneten.

 

Das Oberkiefermodell wird mit dem Übertragungswerkzeug zuerst eingegipst. Mit dem entsprechenden Unterkiefermontagetisch kann anschließend über das zentrische Registrat das Unterkiefermodell entsprechend zugeordnet und gleichfalls eingegipst werden. Der Zahntechniker überprüft nach Montage des Zahnersatzes die habituelle Okklusion und schleift zuerst die Zentrik, dann die Lateralbewegungen und anschließend die Protrusion ein. Eine Eckzahnführung ist dabei Voraussetzung. Nach dem Einschleifen erfolgt eine weitere Split-Cast-Kontrolle zur abschließenden Überprüfung des Bisses.

Das Honorar zahnärztlicher und zahntechnischer Leistungen

Kassenpatient: Leistungen der Remontage sind nicht Bestandteil des BEMA und müssen mit dem Kassenpatienten privat schriftlich vereinbart werden (§ 4 Abs. 5d BMV-Z und § 7 Abs. 7 EKVZ). Da bereits im Rahmen der Neuanfertigung des Zahnersatzes eine Privatvereinbarung für funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen erfolgt, können die Leistungen der Remontage dort bereits integriert werden. Dabei muss abgeklärt werden, ob die Remontage einmalig oder in gewissen Zeitabständen mehrfach erfolgen soll, damit der Patient über die außervertraglichen Leistungen (Selbstzahler) informiert und die entsprechenden Behandlungsunterlagen vorbereitet werden können.

 

Privatpatient: Alle Leistungen bei der Remontage sind nach GOZ/GOÄ zu vereinbaren. Für eine Abformung zur Remontage kann GOZ-Nr. 5170 (Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer) plus Material berechnet werden. Bei der Funktionstherapie sind im Standardfall folgende GOZ-Ziffern erforderlich:

 

  • Nr. 8010 (Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat),
  • Nr. 8020 (Arbiträre Scharnierachsenbestimmung; eingeschlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator) oder
  • Nr. 8030 (Kinematische Scharnierachsenbestimmung; eingeschlossen sind die kinematische Scharnierachsenbestimmung, das definitive Markieren der Referenzpunkte, das Anlegen eines Übertragungsbogens, das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator).

 

Alle auf die Remontage bezogenen Arbeitsschritte sind nicht Bestandteil des BEL II-2014, sodass diese Leistungen privat zum Beispiel nach der BEB‘97, der BEB-Zahntechnik oder einer selbst erstellten Liste berechnet werden.

Fallbeispiel: Remontage einer Totalprothese

In gekürzter Version wird die Remontage einer neu eingegliederten Totalprothese unter Verwendung eines arbiträren Gesichtsbogens mit der jeweiligen Honorarsituation abgebildet. Flankierende Leistungen sowie Materialkosten sind nicht enthalten und müssen fallbezogen adaptiert bzw. die Gebührensätze und zahntechnischen Abrechnungsziffern kalkuliert werden.

 

Zahnärztliche Leistung
GOZ-/GOÄ-Nrn.
Zahntechnische Leistung
BEB-Nrn.

Erste Sitzung

Befundaufnahme

0010/Ä6

Diagnostik

Okklusionskontrolle

Beratung

1 x Ä1

2 x Abformmaterial

Superhartgipsmodelle

2 x 0002

Vereinbarung nach § 4 Abs. 5d BMV-Z und § 7 Abs. 7 EKVZ; privater Heil- und Kostenplan

Registrierplatte und -stift auf Basen

1 x 1115

1 x 0040

Zweite Sitzung

Anlegen Gesichtsbogen

1 x 8020

OK-Prothese Modellmontage in individuellen Artikulator II (z.B.)

1 x 0405

Intraorale Registrierung

1 x 8010

UK-Prothese im Artikulator zuordnen – Montage Gegenkiefer

1 x 0408

Remontageabformung

2 x Abformmaterial

1 x 5170

Superhartgipsmodell

Remontage-Modell

Split-Cast-Sockel

1 x 0002

1 x 0020

1 x 0253

Prothesen: Intraorale Fixierung der Position durch Einbringen von Abformgips; Entnahme möglichst mit Prothese

Zusatzaufwand für Einstellen nach Remontage

1 x 0531

Reokkludieren einer Prothese

Selektives Einschleifen Prothetik

1 x 6481

1 x 6483

Dritte Sitzung

Eingliederung Prothesen, Beratung 12 Min.

1 x Ä3

Kontrolle stat. und dyn. Okklusion

Ausführliche Beratung

1 x Ä3

 

Die privaten zahntechnischen Leistungen werden im Fallbeispiel nach der BEB`97 abgerechnet. Die Preise werden individuell ermittelt.

 

BEB-Nr.
Leistung

0405

Modellmontage im individuellen Artikulator II, Planzeit: 1200

Die Einstellung nach der Nr. 0405 ist nur nach arbiträrer Gesichtsbogenregistrierung möglich.

0408

Montage eines Gegenkiefermodells, Planzeit: 800

Der Unterkiefer wird nach Registrat zum bereits montierten Oberkiefer in einen individuellen Artikulator eingestellt. Diese Leistung ist in Kombination mit den BEB-Nrn. 0403, 0405 und 0406 berechenbar.

0020

Remontage-Modell, Planzeit: 2500

Ein Remontage-Modell dient der Übertragung des endgültigen Zahnersatzes in einen individuellen Artikulator zum Zwecke des selektiven Feineinschleifens der Artikulation.

0253

Split-Cast-Sockel an Modell, Planzeit: 1500

Der Split-Cast-Sockel ist ein geteilter Modellsockel mit Fixierung. Meist wird er mit einem sowohl in das Modell als auch in den Split-Cast-Sockel eingearbeiteten Magnetpaar als flexible Halterung gefertigt. Diese zusätzliche Leistung ermöglicht eine ständige Qualitätskontrolle und Verifizierung der Kieferrelation.

0531

Zusatzaufwand für Einstellen nach Remontage, Planzeit: 800

Kontrollregistrierung nach Fertigstellung der prothetischen Versorgung.

6481

Reokkludieren einer Prothese, Planzeit: 2000 

Die Position kann nach Fertigstellung der Prothese für die Überprüfung der Okklusion und bei individuellem Einschleifen in Ansatz gebracht werden. Es handelt sich hierbei um einen zusätzlichen Aufwand bei Fertigstellung des Zahnersatzes bei unveränderter Bisslage.

6483

Selektives Einschleifen Prothetik, Planzeit: 3300

Optimierung der statischen und dynamischen Okklusion durch selektives Einschleifen der Prothesenzähne nach Fertigstellung der Prothese und erneuter Bissregistrierung sowie Einstellen in einen individuellen Artikulator zur Beseitigung von Artikulationshemmnissen, auch nach Reokkludierung.

 

Nachdem die Totalprothese einige Zeit getragen wurde und sich in das Weichgewebe eingelagert hat, erfolgt in der Regel eine weitere Remontage, um die Zentrik zu überprüfen und gegebenenfalls neu einzuschleifen, da sich die Kiefer unter dem Einfluss des Zahnersatzes verändern und sich dadurch die Lage der Prothesen verschlechtert. Dazu werden Modellbasen, Montageplattenund die Einstellwerte des Gesichtsbogens (der Remontage) aufbewahrt.