Abrechnung

Das Einarbeiten von zwei Locator®-Sekundärteilen in einen vorhandenen Zahnersatz in der Praxis

| Die Versorgung von Implantaten mit Locator®-Sekundärteilen (Implantat-Aufbauten, Abutments, Komponenten) ist eine anwenderfreundliche Lösung. Im Zahnersatz werden Matrizengehäuse mit Retentionseinsätzen eingearbeitet, die bei nachlassender Retention schnell in der Praxis mit entsprechenden Werkzeugen ausgewechselt werden können. Die selbst-lokalisierende Konstruktion der Locator®-Komponenten ermöglicht dem Patienten ein einfaches Einsetzen des Zahnersatzes; sie können auch bei abweichenden Implantatachsen verwendet werden. |

Der Behandlungsfall

Die Einarbeitung der Locator®-Komponenten in einen vorhandenen Zahnersatz kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Beim folgenden Patientenfall besteht eine Teilprothese mit Restzahnbestand von zwei Teleskopkronen auf den Zähnen 13 und 14. Der Patient hat sich in einem gemeinsamen Gespräch nach Erörterung von therapeutischen Alternativen für die Insertion von zwei Implantaten im linken Oberkiefer mit anschließender Umarbeitung der intakten Teilprothese zur Suprakonstruktion entschieden.

13. Februar

Nach einer Einheilphase von 3 ½ Monaten und erfolgter Freilegung beim Implantologen stellt sich der Patient in der Hauszahnarztpraxis zur prothetischen Versorgung vor. Nach kurzer Untersuchung und Beratung werden die Abdeckschrauben aus den Implantaten entfernt, um die jeweilige Höhe der Gingiva in der Region der Implantate 24 und 25 zu erheben. Dies kann entweder mittels Erhebung der Gingivahöhe mit einem geeigneten Messinstrument oder mit Hilfe von Kunststoff-Dummies (originalgetreue Nachbildungen der Locator-Komponenten in Kunststoff) aus einem Prothetik-Planungs-Kit erfolgen.

Bei Verwendung von Dummies werden diese mit ihren unterschiedlichen Gingivahöhen auf die geöffneten Implantate platziert, bis die geeignete Aufbauhöhe für beide Implantate gefunden wird. Mit Hilfe von Parallelpfosten, die auf die Implantate aufgesteckt werden, und einer Locator®-Winkelmesshilfe wird die jeweilige Winkeldifferenz der Locator®-Komponenten untereinander ermittelt. Dazu wird die Winkelmesshilfe hinter die aufgesteckten Parallelpfosten gehalten und der Winkel pro Sekundärteil abgelesen.

Je nach Implantathersteller bestehen hier unterschiedliche Instrumente zur Ermittlung der erforderlichen Eckdaten für die Bestellung. Die Implantate werden wieder mit den gereinigten Abdeckschrauben verschlossen und die individuellen Locator®-Materialien bestellt.

22. Februar

Die Abdeckschrauben regio 24 und 25 werden entfernt, der Implantat-Innenraum und die Locator®-Komponenten gereinigt und mit dem Locator®-Eindrehwerkzeug und einer Ratsche fachgerecht nach Herstellerangaben festgezogen. Der obere Rand des Locators® sollte 1 mm über der Mucosa liegen. Durch eine geringe Gingivahöhe lässt sich eine Fehlbelastung der Implantate durch Lateralkräfte vermeiden. Das Einsetzen des Zahnersatzes ist zudem für den Patienten einfacher, wenn beide Komponentenauf gleichem horizontalen Niveau liegen (Herstellerangaben beachten!). Regio 24 muss überschüssiges Zahnfleisch nach Anästhesie entfernt werden.

Der alte Zahnersatz wird im Bereich der Implantate großflächig ausgeschliffen, um die Matrizengehäuse aufzunehmen. Auf die Locator® werden im Mund Abstandsringe und die Matrizengehäuse mit aufgesteckten schwarzen Prozesseinsätzen platziert und nochmals der ausgeschliffene Zahnersatz anprobiert. Die schwarzen Prozesseinsätze dienen als Platzhalter für die verschiedenen Retentionseinsätze, die erst nach der Umarbeitung der Teilprothese in die Matrizengehäuse eingebracht werden.

Bei der Überprüfung im Mund sollen die auf den Locator® fixierten Matrizengehäuse den Zahnersatz nicht berühren. Anschließend wird die hohlgeschliffene Teilprothese mit Prothesenkunststoff – zum Beispiel lichthärtend oder kaltpolymerisierend – beschickt und die Einpolymerisation im Mund vorgenommen (Herstellerangaben beachten!).

Nach dem Aushärten des Kunststoffs werden der Zahnersatz und die Abstandsringe sowie eventuelle Kunststoffüberschüsse entfernt. Der abschließenden Politur der Teilprothese folgt das Auswechseln der schwarzen Prozesseinsätze in den Matrizengehäusen gegen die ausgewählten Locator®- Retentionseinsätze mit einem speziellen Locator®-Werkzeug. Der Eingliederung der umgearbeiteten Teilprothese – die jetzt als „Suprakonstruktion“ bezeichnet wird – folgt eine Überprüfung der Okklusion.

Werkzeuge, Instrumente und Materialien

Bei den nachfolgend genannten Produkten muss herstellerbezogen geprüft werden, welche Produkte vorliegen und in welchen Ausführungen bzw. Mengen diese zu beziehen sind.

Locator® Parallel- bzw. Parallelisierungspfosten
Locator® Winkelmesslehre
Locator® Eindrehwerkzeug (kurz/lang)
Locator® Werkzeug
Locator® PLAN-Sekundärteile (Dummies)
Locator® (für unterschiedliche Implantate in verschiedenen Gingivahöhen)
Locator® Laborset (zum Beispiel: Matrizengehäuse, schwarzer Prozesseinsatz, Abstands-/Ausblockring, verschiedene Retentionseinsätze)

Nachfolgend ein Fallbeispiel zur Abrechnung:

Datum
Region
GOÄ/GOZ
Anzahl
Leistung
Faktor
Euro

06.01.

1 x 0030 Therapieplan

2,3

25,87

13.02.

1 x Ä1

1 x Ä5

Beratung

Symptombezogene Untersuchung

2,3

2,3

10,72

10,72

§ 9 GOZ Implantat Abutment Auswahl,je Implantat

xy

24,25

2 x 9050 Entfernen, Wiedereinsetzen sowie Auswechseln der Aufbauelemente

2,3

80,98

22.02.

24

1 x 0090 Infiltrationsanästhesie

2,3

7,76

§ 4/3 Anästhetikum

xy

24

1 x 3070 Exzision

2,3

5,82

24,25

2 x 5030 Versorgung Implantat mit einer Wurzelstiftkappe oder anderen Verbindungselementen (Praxisinfo: Locator®-Sekundärteil)

2,3

383,68

§ 9 GOZ Ausschleifen Zahnersatz zur Matrizenaufnahme (je Implantat), 2 x

xy

OK

5250 Wiederherstellung Zahnersatz ohne Abdruck

2,3

18,11

§ 9 GOZ Locator®-Matrize einarbeiten (Praxisinfo: ausrichten, parallelisieren, ausarbeiten, polieren), 2 x

xy

§ 9 GOZ Grundeinheit Instandsetzung Zahnersatz mit Kunststoffbasis oder mit Metallbasis

xy

24,25

2 x 5080 Verbindungselement; Praxisinfo: Locator® im Mund (= Patrize) zu Matrize im Zahnersatz

2,3

59,50

§ 4/3 GOZ Locator®-Sekundärteile, 2 x

xy

§ 9 GOZ Locator®-Laborset (beinhaltet Matrizengehäuse und Retentionseinsätze – herstellerbezogen prüfen, wie Ware verfügbar ist)

xy

§ 9 GOZ Locator®-Abstandsringe, 2 x (falls nicht im Laborset enthalten)

xy

Die erforderlichen Instrumente und Werkzeuge (Parallelpfosten, Winkelmesslehre, Locator-Eindrehwerkzeug, Ratsche etc.) können dem Patienten nicht weiterberechnet werden. Im § 4 Abs. 3 GOZ ist die Grundlage dazu verankert:

„Mit den Gebühren sind die Praxiskosten einschließlich der Kosten für Füllungsmaterial, für den Sprechstundenbedarf, für die Anwendung von Instrumenten und Apparaten sowie für Lagerhaltung abgegolten, soweit nicht im Gebührenverzeichnis etwas anderes bestimmt ist.“

§ 4 Abs. 4 GOZ beschreibt darüber hinaus: „Kosten, die nach Absatz 3 mit den Gebühren abgegolten sind, dürfen nicht gesondert berechnet werden. Eine Abtretung des Vergütungsanpruchs in Höhe solcher Kosten ist gegenüber dem Zahlungspflichtigen unwirksam.“