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21.12.2015·Abrechnung Reparatur oder neue Prothesen – was ist sinnvoll?

·Abrechnung

Reparatur oder neue Prothesen – was ist sinnvoll?

| Wie hoch ist der Eigenanteil für einen Kassenpatienten, wenn eine aufwendige Wiederherstellung seiner implantatgestützten Prothesen erfolgen soll? Ist es unter wirtschaftlichen Aspekten besser, die Prothesen zu erneuern? Diese Fragen werden im folgenden Beitrag beantwortet. |

Der Patientenfall

Eine betagte Patientin erhielt vor sechs Jahren in die atrophierten zahnlosen UK und OK jeweils zwei Implantate, die mit Kugelankern und Kunststoffprothesen versorgt wurden. Nach Befundung, inklusive Röntgenkontrolle, zeigen sich die Implantate primärstabil, ein Knochenabbau ist an den Implantaten kaum zu verzeichnen. Wegen der Abnutzungserscheinungen sollen einzeitig alle konfektionierten Zähne ausgetauscht, die Prothesenbasen erneuert und vollständig unterfüttert werden. Dafür erfolgen im OK und UK Abformungen.

 

Honorarleistungen und Festzuschuss

Für die beiden Wiederherstellungen wird 2 x Befund 7.7 gewährt. Es handelt sich um eine Regelversorgung, da der Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie Nr. 36b (Atrophierter zahnloser Kiefer) erfüllt ist. Ein Bonusheft liegt nicht vor.

Das BEMA-Zahnarzthonorar beträgt 2 x 100di (rund 90 Euro).

 

  • Das Laborhonorar nach dem BEL II
Nr.
Menge
Bezeichnung
E-Preis
Material
Leistung

0018

4

Modell bei Implantatversorgung

5,71 Euro

 

22,84 Euro

0112

2

Fixator

7,44 Euro

 

14,88 Euro

0128

2

Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung

8,39 Euro

 

16,78 Euro

8018

2

GE Instands. ZE/implantatgestützt

16,59 Euro

 

33,18 Euro

8023

28

LE Einarbeiten Zahn

7,14 Euro

 

199,92 Euro

8100

2

Prothesenbasis erneuern/Implantatversorg.

59,69 Euro

 

119,38 Euro

8098

2

Vollständige Unterfütterung impl.gest. Basis

48,78 Euro

 

97,56 Euro

9281

12

Mondial Frontzahn

15,64 Euro

187,68 Euro

 

9282

16

Mondial Backenzahn

10,29 Euro

164,64 Euro

 

9338

2

Versandkosten bei Implantatversorgung

4,16 Euro

 

8,32 Euro

 

 

 

 

Summe Material

352,32 Euro

 

 

 

 

Summe Leistung

512,86 Euro

 

 

 

 

Gesamt

865,18 Euro

 

 

 

MwSt.

7,00 %

60,56 Euro

 

 

 

 

Endbetrag

925,74 Euro

 

Die Gesamtkosten

Betrachtet man alle Kostenfaktoren, so ergibt sich Folgendes:

 

Zahnarzt Honorar

90,00 Euro

Abformmaterial

20,00 Euro

Laborkosten

925,74 Euro

Zwischensumme

1.035,74 Euro

Festzuschuss 2 x 7.7

-90,00 Euro

Eigenanteil

945,74 Euro

 

Neuversorgung als Alternative

Wegen der umfangreichen Maßnahmen im Rahmen der Wiederherstellung soll alternativ der Eigenanteil bei Neufertigung der beiden implantatgestützten Kunststoffprothesen ermittelt werden. Dabei sollen die alten intakten Matrizen in den neuen ZE eingearbeitet werden. Für die neuen Suprakonstruktionen wird 2 x Befund 7.5 gewährt. Die Versorgung ist gleichartig. Die alten Kugelanker auf den Implantaten werden nicht erneuert, daher ist Befund 7.6 nicht ansetzbar. Das BEMA-Zahnarzthonorar beträgt 1 x 97ai, 1 x 97bi, 1 x 98bi, 1 x 98ci (rund 565 Euro). Das GOZ-Zahnarzthonorar beträgt 4 x 5090 (rund 55 Euro).

 

  • Laborkosten nach BEL II und BEB
Nr.
Menge
Bezeichnung
E-Preis
Material
Leistung

0018

2

Modell bei Implantatversorgung

5,71 Euro

 

11,42 Euro

0224*

4

Modellimplantat reponieren

5,70 Euro

 

22,80 Euro

0223*

4

Zahnfleischmaske je Kieferhälfte

13,50 Euro

 

54,00 Euro

0010*

2

Implantatmodell

27,95 Euro

 

55,90 Euro

0128

1

Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung

8,39 Euro

 

8,39 Euro

0212

2

Funktionslöffel

19,54 Euro

 

39,08 Euro

0213

2

Basis für Bissregistrierung

19,54 Euro

 

39,08 Euro

0220

2

Bisswall

5,63 Euro

 

11,26 Euro

0215

2

Basis für Aufstellung

19,54 Euro

 

39,08 Euro

3018

2

Aufstellung, GE bei Implantatversorgung

25,63 Euro

 

51,26 Euro

3028

28

Aufst. Wachs/Kunststoff je Zahn bei Impl.

1,54 Euro

 

43,12 Euro

3618

2

Aufst. Wachs/Kunststoff je Zahn bei Impl.

43,04 Euro

 

86,08 Euro

3628

28

Fertigstellen je Zahn bei Implantatversorgung

2,77 Euro

 

77,56 Euro

6471*

4

Präzisionsaufwand bei ZE über Implantat

38,90 Euro

 

155,60 Euro

6529*

4

Matrize Kugelanker in/an Kunststoffbasis

42,80 Euro

 

171,20 Euro

9281

12

Mondial Frontzahn

15,64 Euro

187,68 Euro

 

9282

16

Mondial Backenzahn

10,29 Euro

164,64 Euro

 

9338

6

Versandkosten bei Implantatversorgung

4,16 Euro

 

24,96 Euro

9600

4

Transferpin Kugelanker

19,80 Euro

79,20 Euro

 

 

 

 

 

Summe Material

431,52 Euro

 

 

 

 

Summe Leistung

890,79 Euro

 

 

 

 

Gesamt

1.322,31 Euro

 

 

 

MwSt.

7,00 %

97,56 Euro

 

 

 

 

Endbetrag

1.414,87 Euro

 

* Nicht-BEL-Leistungen

 

Die Gesamtkosten

Betrachtet man alle Kostenfaktoren, so ergibt sich Folgendes:

 

Zahnarzt BEMA-Honorar

565,00 Euro

Zahnarzt GOZ-Honorar

55,00 Euro

Abformmaterial

45,00 Euro

Laborkosten

1.414,87 Euro

Zwischensumme

2.079,87 Euro

Festzuschuss

-611,52 Euro

Eigenanteil

1.468,35 Euro

 

Das Wirtschaftlichkeitsgebot

Auch im Rahmen von Zahnersatz unterliegt ein Vertragszahnarzt dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V. Nach Absatz 1 müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Der Kosten- und Festzuschuss-Vergleich

Für die Wiederherstellung erhält der Patient einen sehr geringen Festzuschuss. Die Hauptlast liegt bei den Laborkosten für diese aufwendige Reparatur. Für die Neuversorgungen wird ein Festzuschuss in Höhe von rund 610 Euro (ohne Bonus) gewährt. Das zahnärztliche Honorar beträgt rund 620 Euro. Die zahntechnischen Kosten der Neuversorgung liegen rund 490 Euro über denen der Instandsetzung.

 

Für rund 1.470 Euro erhält der Patient zwei neue implantatgestützte Prothesen, wobei es abzuklären gilt, ob in diesem Rahmen nicht auch die Kugelanker gewechselt werden sollten. Bei der Wiederherstellung reduziert sich der Eigenanteil um 520 Euro, allerdings behält der Patient seinen alten Zahnersatz.

 

FAZIT | Betrachtet man die Kosten gegenüber dem Nutzen, liegt die Entscheidung für neue Suprakonstruktionen nahe. Gemeinsam mit dem Patienten gilt es, eine zukunftsorientierte Entscheidung herbeizuführen. Dabei spielt die Erhebung der einzelnen Kostenbereiche eine wichtige Rolle. Innerhalb von 5 bis 15 Minuten sind derartige Zahlenwerke selten realisierbar. Nach detaillierter Aufzeichnung möglicher Alternativen sollte zuerst das Dentallabor entsprechende Kostenvoranschläge erstellen, um anschließend die zahnärztlichen Kosten inklusive Festzuschuss zu ermitteln. Erst dann ist in der Regel eine exakte Kostenaufklärung möglich.

 

Weiterführender Hinweis

  • Beachten Sie zu dieser Thematik auch den folgenden Beitrag: „Reparatur oder neuer Zahnersatz – auch eine wirtschaftliche Entscheidung!“ in PI 07/2011, Seite 17 ff.