31.05.2016·Abrechnung Sofortimplantation mit einem Bindegewebstransplantat: Adäquates Honorar?
·Abrechnung
Sofortimplantation mit einem Bindegewebstransplantat: Adäquates Honorar?
| Im Rahmen einer Sofortimplantation wird ein zerstörter Zahn mit dem Benex-Extraktionssystem atraumatisch und minimalinvasiv entfernt und die Alveole mit einem Bindegewebstransplantat (BGT) ausgekleidet. Wie kann man in diesem Fall ein adäquates Honorar erzielen? |
Der Benex-Behandlungsfall
Mit dem Benex-System kann durch das Anwenden einer axialen Zugkraft entlang der Wurzellängsachse ein Aufweiten des Alveolarknochens vermieden werden. Aufgrund der knöchernen Verhältnisse muss das Implantat bei diesem Behandlungsfall nach der Zahnextraktion nicht in die Alveole, sondern leicht nach vestibulär inseriert werden. Im Gaumen wird ein BGT mit zusätzlichem Schleimhautanteil präpariert. Das Schleimhauttransplantat soll anschließend über die Abdeckschraube des Implantats gelegt und der gefaltete Bindegewebslappen gaumenwärts in die Alveole eingebracht werden. Eine Ernährung des Schleimhautanteils, der über dem Implantat liegt, ist somit durch das BGT gewährleistet.
Honorar: Minimalinvasive Extraktion
Gewebeschonende Extraktionen sollen die Inzidenz und den Schweregrad von postoperativen Komplikationen vermindern und dienen mitunter dem Erhalt der alveolären Hart- und Weichgewebe. Wie kann die zeitaufwendige und kostenintensive Extraktion mit einem Spezialinstrument adäquat berechnet werden? Beim GKV-Versicherten ist die Zahnentfernung nach dem BEMA zu erbringen – es sei denn, die Leistung wird nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung komplett aus der GKV gelöst. In Anbetracht der seit 1988 unveränderten Bewertung der GOZ-Nr. 3020 (Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahns – 2,3-facher Satz 34,93 Euro) kann im Rahmen der Benex-Zahnentfernung im Vorfeld der Behandlung eine Vereinbarung über die Gebührenhöhe nach § 2 Abs. 1 GOZ schriftlich erfolgen. Die Nr. 3020 führt bei entsprechenden Steigerungssätzen zu folgenden Honoraren: 3,5-fach = 53,15 Euro; 4,4-fach = 66,84 Euro; 5,8-fach = 88,10 Euro; 6,4-fach = 97,22 Euro.
Honorar: BGT mit Schleimhautanteil
Die Transplantation eines BGT muss analog berechnet werden, weil kein Zahnzwischenraum mehr besteht, beispielsweise nach der GOZ-Nr. 9010a (Präparation von Bindegewebe inklusive Schleimhautanteil und Transplantation zum zahnlosen Kieferabschnitt entsprechend Gewinnung und Transplantation Bindegewebe, je Interdentalraum – 2,3-fach 199,86 Euro). Ist der Aufwand geringer, so kann der Steigerungsfaktor unterhalb von 2,3-fach erhoben werden oder bei einem höheren Honorar eine andere adäquate Gebührenziffer der GOZ analog angewandt werden. Die Nr. 9010a führt bei entsprechenden Steigerungssätzen zu folgenden Honoraren: 1,4-fach = 121,65 Euro; 1,8-fach = 156,40 Euro; 2,0-fach = 173,78 Euro; 2,3-fach = 199,86 Euro.