Acht Stunden Behandlung unter Vollnarkose, fehlende Standards und ein toter Angstpatient

Acht Stunden Behandlung unter Vollnarkose, fehlende Standards und ein toter Angstpatient. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch für die behandelnde Zahnärztin jetzt auf (Urt. v. 13.08.2025, Az. 5 StR 55/25).

Kritisiert wurde, dass übersehen wurde, dass die Narkose außergewöhnlich lange dauerte und auf unsicherer Grundlage beruhte: Der Patient hatte vorab nur eingeschränkte Untersuchungen zugelassen. Zudem habe das Landgericht nicht geprüft, ob die Zahnärztin nach Überschreiten der geplanten Dauer ihre Pflicht zur Abstimmung mit dem Anästhesisten verletzt hatte. Der Anästhesist war zu 1,5 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Gegen beide Beteiligten muss der Fall nun noch einmal verhandelt werden.

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