Änderung der Festzuschusshöhe und Bonusangaben
Mit Beschluss vom 03.09.2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die befundbezogenen Festzuschüsse an die Rechtslage des TSVG angepasst. Zum 01.10.2020 erhöhen sich die befundbezogenen Festzuschüsse, die bisher 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung abdecken, auf 60 Prozent. In der Folge ändern sich auch die Bonusangaben für die regelmäßige Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen auf 70 bzw. 75 Prozent. Dazu werden die Härtefallregelungen in der Festzuschuss-Richtlinie angepasst.
Der G-BA hat im Zuge dieser Anpassungen auch die temporäre Umsatzsteuerreduktion für zahntechnische Leistungen von 7 auf 5 Prozent bei der Detailberechnung der Festzuschussbeträge berücksichtigt. Der Beschluss tritt – vorbehaltlich der Zustimmung des BMG – am 01.10.2020 in Kraft.
Die Versicherten erhalten die jeweils zum Zeitpunkt der Ausstellung des Heil- und Kostenplans geltenden Festzuschüsse.
Nicht-Edelmetall (NEM)-Festzuschüsse ab 01.10.2020
NEM-Festzuschuss je Zuschuss-Stufe | ||||
Datum ab | 60 % | 70 % | 75 % | 100 % |
01.10.2020 | 8,35 € | 9,74 € | 10,43 € | 13,91 € |
Änderungen im BMV-Z ab 01.10.2020
Zeitgleich mit der Erhöhung der Festzuschüsse ändern sich die Bezeichnungen der einzelnen „Festzuschussstufen“: Statt wie bisher „Festzuschuss, mit Bonus 20 bzw. 30 %, doppelter Festzuschuss“ wird es ab Oktober „Festzuschuss in der Höhe von 60, 70, 75 oder 100 %“ heißen. In der Folge sind redaktionelle Anpassungen im BMV-Z erforderlich, über die die Vertragspartner auf Bundesebene derzeit Einvernehmen herstellen. Sobald die diesbezügliche Änderungsvereinbarung vorliegt, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen.