Anpassung der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie: Erst ab Januar 2021
Aufgrund von Problemen bei der Zertifizierung der Software zur vertragsärztlichen Verordnung von Heilmitteln hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 3. September 2020 beschlossen, das Inkrafttreten der ärztlichen Heilmittel-Richtlinie vom 1. Oktober 2020 auf den 1. Januar 2021 zu verschieben. Zur Sicherung eines einheitlichen Verordnungsgeschehens musste in dieser Folge auch das Inkrafttreten der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie auf den 1. Januar 2021 angepasst werden.