30.08.2013·Behandlerwechsel Welches Implantat ist auf dem Röntgenbild zu sehen?
·Behandlerwechsel
Welches Implantat ist auf dem Röntgenbild zu sehen?
| Die Herstellersuche nach Erhebung einer Röntgenaufnahme von einem Fremdimplantat gestaltet sich oftmals enorm zeit- und kostenintensiv, wenn der Patient weder einen Implantatpass noch seine damalige Rechnung archiviert hat. Ist der Implantologe auch nicht mehr greifbar, weil die Praxis zum Beispiel aufgelöst oder der Patient im Ausland operiert wurde, bleibt die Fahndungsarbeit beim aktuellen Zahnarzt haften. |
Die Suche nach dem Hersteller ist zeitaufwendig
Das gefertigte Röntgenbild kann unterschiedlichen Produkteberatern der namhaften Implantathersteller gezeigt werden, jedoch ist meist eine zusätzlich visuelle Betrachtung der Mundsituation des Patienten erforderlich. Das wiederum bedeutet einen nicht unerheblichen Aufwand in der Praxis, da der Patient mehrfach einbestellt und beraten wird.
Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ/EDI) hat bereits vor einigen Jahren ein Implantat-Register aufgebaut, das als Handbuch beim BDIZ/EDI bezogen werden kann. Im Handbuch werden mitunter Implantatsysteme vorgestellt. Alternativ kann über folgende Internet-Seite eine Fahndung vorgenommen oder gegebenenfalls in Auftrag gegeben werden: www.whatimplantisthat.com. Hier finden Sie eine Datenbank mit Implantat-Röntgenaufnahmen, durch gemeinsame Merkmale kategorisiert. Weist das Implantat ein Gewinde auf? Gibt es irgendwelche Öffnungen in der Spitze? Durch Beantwortung einiger dieser Fragen können Sie schnell abklären, ob das Fahndungs-Implantat dort enthalten ist. Es gibt dort sowohl Produkt- als auch Röntgenbilder, die das Suchen vereinfachen.
Was kann man machen, wenn der Hersteller feststeht?
Ist der Hersteller gefunden, stellt sich die Frage, ob die Implantate, Implantatteile und die erforderlichen Werkzeuge noch fabriziert werden. Die Implantatindustrie spricht teilweise eine Nachkaufgarantie aus. Weiterhin sollte abgeklärt werden, welche Werkzeuge – zu welchem Preis – gekauft werden müssen.
Kassenpatient: Mehrkostenvereinbarung abschließen
Die Kosten für einen neuen Implantataufbau und weitere Hilfsmaterialien betragen schnell 300 bis 500 Euro ohne Honorarleistungen für den Zahnarzt und gegebenenfalls den Zahntechniker. Insbesondere der Kassenpatient muss daher über die außervertraglichen Leistungen aufgeklärt werden. Im Vorfeld der Behandlung muss eine Privatvereinbarung nach § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKV-Z zuzüglich einem privaten Heil- und Kostenplan erstellt werden. Ein Festzuschuss wird von der GKV für die Erneuerung eines Implantataufbaus und die implantatbedingten Verbindungselemente nicht gewährt.