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05.12.2011·Betriebswirtschaft in der Implantologie, Teil 3 Was bei der Zusammenarbeit mit Implantatherstellern und Laboren zu beachten ist

·Betriebswirtschaft in der Implantologie, Teil 3

Was bei der Zusammenarbeit mit Implantatherstellern und Laboren zu beachten ist

von Dr. med. dent. Detlef Nies und Dipl.-Volkswirtin Katja Nies, Sachverständigensozietät, www.praxisbewertung-praxisberatung.com, Köln

| In den ersten beiden Teilen dieser Beitragsserie (PI Nrn. 10 und 11/2011) hatten wir uns mit den Anlaufkosten vor Beginn des Implantierens, den laufenden Kosten und den Erlösen aus der Behandlung befasst. Abschließend hatten wir aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen sich der Einstieg in die Implantologie „rechnet“. Im dritten und letzten Teil geht es vor allem um die Zusammenarbeit mit Implantatherstellern und Laboren. |

Ein Implantatsystem oder mehrere Implantatsysteme?

Die Ansichten darüber, wie viele Implantatsysteme in einer Zahnarztpraxis mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie vorgehalten werden sollten, unterscheiden sich deutlich. Für die Zwecke dieses Beitrags erscheint es als sinnvoll, den Einsatz von zwei Systemen (ein vielseitiges System und ein kostengünstiges System) zu unterstellen, um den „wirtschaftlichen Rahmen“, innerhalb dessen man sich bewegt, abzugrenzen.

 

Die jeweiligen Vor- und Nachteile seien hier kurz dargestellt:

 

Ein Implantatsystem
Mehrere Implantatsysteme

Gebundenes Kapital

Deutlich niedriger

Deutlich höher

Fortbildungskosten

Etwas niedriger

Etwas höher

Durchschnittliche Laborkosten aus Sicht der Praxis

Etwas höher

Etwas niedriger

Durchschnittliche Kostenbelastung aus Sicht des Patienten

Deutlich höher (Wettbewerbsnachteil)

Deutlich niedriger (Wettbewerbsvorteil)

Honorar

Kein Unterschied

Kein Unterschied

 

Teilweise werden – abhängig von dem gewählten Implantatsystem – die Vorteile eines kostengünstigen Implantatsystems wieder kompensiert durch gewisse Nachteile bei der Qualität und Verarbeitung der Komponenten. Sofern lediglich ein Implantatsystem verwendet wird, muss es sich um ein System handeln, das alle in der betreffenden Praxis behandelbaren Behandlungssituationen abdeckt. Dies wird meist ein vielseitiges Implantatsystem sein.

 

Es sollte nach Möglichkeit aber darauf geachtet werden, dass die beiden – oder mehreren – Implantatsysteme zumindest teilweise kompatibel sind (zum Beispiel dadurch, dass man für die verwendeten Systeme die gleichen prothetischen Normteile verwenden kann, weil die Implantat“plattformen“ identisch sind, wobei hier die Garantiebedingungen zu prüfen sind).

 

Unerlässlich für die Verwendung eines bzw. mehrerer Implantatsysteme ist der Aufbau eines gut funktionierenden Materialeinkaufswesens, damit der Kapitaleinsatz für Implantatmaterial möglichst gering gehalten werden kann.

Zusammenarbeit mit gewerblichen Laboren bzw. ausländischen Großlaboren

Für die Zusammenarbeit mit gewerblichen Laboren werden die jeweiligen Vor- und Nachteile als bekannt vorausgesetzt. Bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Laboren sollte neben den allgemein bekannten Vor- und Nachteilen und qualitativen Erwägungen auch Folgendes berücksichtigt werden:

 

  • Reklamationen kommen bei im Ausland angefertigten komplizierten Arbeiten häufiger vor als bei einer eingespielten Zusammenarbeit mit einem Zahntechniker(-Meister) vor Ort, weil in den Großlaboren in der Regel nicht gewährleistet ist, dass immer der gleiche Zahntechniker die Arbeiten eines bestimmten Zahnarztes betreut.
  • Der Kontakt zu dem die Arbeit ausführenden Zahntechniker ist meist nur über Mittelsmänner möglich.
  • Das Behandlungsrisiko liegt beim Zahnarzt und nicht beim Labor. Im Falle einer Insolvenz des ausländischen Labors besteht praktisch keine Möglichkeit, Forderungen (Vertragserfüllung, Reklamationen, Kulanz etc.) geltend zu machen.
  • Die Zuweisung von Patienten durch die (Groß-)Labore zu bestimmten Praxen (zum Beispiel Fernsehwerbung) kann unerwünschte Abhängigkeiten für die Praxis erzeugen.

Sonstiges

Kollegen, die einen implantologischen Tätigkeitsschwerpunkt erst aufbauen, müssen damit rechnen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit schon nach kurzer Zeit eine amtliche Überprüfung der Hygienestandards stattfinden wird. Der Grund hierfür ist, dass die Aufsichtsbehörden einen implantologischen Tätigkeitsschwerpunkt ähnlich wie eine kieferchirurgische Tätigkeit beurteilen und daher „bevorzugt“ überprüfen. Sofern noch nicht geschehen, ist eine entsprechende apparative Ausstattung und organisatorische Struktur der Praxis einzurichten und auch zu finanzieren.

 

Die Einführung der neuen „GOZ 2012“ zum 1. Januar 2012 bringt auch Änderungen bei der Abrechnung implantologischer Leistungen mit sich (siehe dazu unter anderem die Beiträge in dieser Ausgabe ). Es empfiehlt sich sowohl für den Behandler als auch für die Abrechnungsmitarbeiterin, entsprechende Informationsveranstaltungen zu besuchen. Auch die ab Anfang 2012 geltenden neuen Bestimmungen für die Erstellung und Bearbeitung von Laborrechnungen müssen organisatorisch und abrechnungstechnisch eingebunden werden.

 

Weiterführender Hinweis

  • Der Online-Service von „Praxis Implantologie“ – PI – (www.iww.de; in „myIWW“ einloggen) enthält unter der Rubrik „Abrechnung“ wichtige Praxisinformationen zur Online-Abrechnung und zur Einbindung von Laborrechnungen.