Bereitschaftsdienst: Vom Dienst befreit, aber nicht von den Kosten
Privatärzte, die aus Altersgründen von der Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst befreit sind, müssen sich dennoch an dessen Kosten beteiligen. Das kann auch über eine Pauschale erfolgen. von Daniela Groove, Rechtsanwältin bei Ecovis in München...