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25.07.2011·Heil- und Kostenplan Wie wird der Befund „fi“ auf dem HKP-Formular ausgedruckt und welches Datum wird eingetragen?

·Heil- und Kostenplan

Wie wird der Befund „fi“ auf dem HKP-Formular ausgedruckt und welches Datum wird eingetragen?

Fragen: 1. „Der Befund ‚fi‘ bedeutet „Neu gesetztes oder geplantes Implantat“. Muss dieser Befund als ‚fi‘ auf dem HKP-Formular, Teil 1, ausgedruckt werden? Oder muss der Befund als ‚f‘ ausgedruckt werden? Wird dies eventuell auch KZV-unterschiedlich gehandhabt? 2. Zum HKP-Formular, Teil 1, Bereich <V. Rechnungsbeträge>, Unterschriftenzeile rechts unten auf dem Formular für den Zahnarzt: ‚Der Zahnersatz wurde in der vorgesehenen Weise eingegliedert.‘ – Wir drucken hier derzeit das Eingliederungsdatum als Vorbelegung zur ‚Datum/Unterschrift des Zahnarztes‘. Ist dies korrekt?“

 

Antworten: 

  • Zu 1.Bei der Erstversorgung mit Suprakonstruktionen auf Implantaten hat der Versicherte Anspruch auf den Festzuschuss zur Versorgung der Befundsituation, die vor dem Setzen der Implantate bestand – also „f“. Das Kürzel „fi“ entspricht nicht den Vereinbarungen zum Heil- und Kostenplan (HKP). Es sind nur die auf dem HKP unter „Erläuterungen“ enthaltenen Kürzel zu verwenden und ggf. zu kombinieren (zum Beispiel i mit k, b oder x etc.). Die Einführung des Befundkürzels „fi“ zur Erleichterung der Einstufung „Erstversorgung – Erneuerung“ wurde von der KZVB mehrheitlich abgelehnt. Zwar ist es so, dass dieses Befundkürzel verwendet wird und jeder weiß, was damit gemeint ist – die korrekte Angabe ist aber „f“.
  • Zu 2.Bei der Rechnungslegung trägt der Zahnarzt auf dem Formular unten rechts das Eingliederungsdatum in die vorgesehenen sechs Kästchen in der Form „TTMMJJ“ ein. Der Zahnarzt bestätigt abschließend mit Datum und Unterschrift die Eingliederung des Zahnersatzes in der vorgesehenen Weise. Dies ist in der Vereinbarung zwischen der KZBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen zum Heil- und Kostenplan für prothetische Leistungen mit Gültigkeit seit dem 1. Juli 2005 beschrieben.