01.12.2011·Kooperation zwischen Praxen Einige Tipps zur Zusammenarbeit zwischen Zuweiserpraxen und Implantologen
·Kooperation zwischen Praxen
Einige Tipps zur Zusammenarbeit zwischen Zuweiserpraxen und Implantologen
| Häufig bieten Implantologen ihre Leistungen auch den Kollegen an. Sie werden entweder in den einzelnen Praxen tätig oder bekommen von den Kollegen die Patienten zugewiesen. Wenn die Kollegen dem Implantologen die Patienten zuweisen, sind jedoch einige Regeln zu beachten. |
Absprache erforderlich, wer welche Leistungen erbringt
Wichtig ist bei der Zusammenarbeit von Chirurgen und Zahnärzten eine klare Absprache, wer welche Leistungen erbringt. Üblicherweise liegen die Vor- und Nachsorge und prothetische Versorgung des Patienten beim überweisenden Zahnarzt. Der Patient wird lediglich für den chirurgischen Eingriff dem Implantologen zugewiesen, womit aber die Hauptlast der Aufklärung und Betreuung bei der zuweisenden Praxis liegt. Und diese ist für jede Unterstützung dankbar.
Informationsveranstaltungen und -material
Hilfreich ist es, wenn die implantologisch tätige Praxis für die Zuweiserpraxen interne Informationsveranstaltungen anbietet, in denen die Praxis über ihre Behandlungsmöglichkeiten und Implantatsysteme informiert. Ist das nicht möglich oder gewünscht, sollten – gegebenenfalls entsprechend den Implantatsystemen – externe Fortbildungsveranstaltungen empfohlen werden.
Auf jeden Fall sollte die zuweisende Praxis regelmäßig notwendiges Informationsmaterial für die Patienten erhalten. Im ungünstigsten Fall wird es der zuweisenden Praxis überlassen, welche Informationen sie ihren Patienten mitgibt. Stimmen diese nicht mit der tatsächlich durchgeführten Implantation überein, sind Probleme vorprogrammiert. Wählt hingegen die implantologisch tätige Praxis das Informationsmaterial aus, kann es mit den Behandlungen in der Praxis abgestimmt werden. Damit ist gewährleistet, dass die Praxen gegenüber den Patienten „in gleicher Sprache“ sprechen.
Besondere Sorgfalt bei der Absprache im Kostenbereich
Dabei ist besondere Sorgfalt auf die Absprache im Kostenbereich zu wahren. Die zuweisende Praxis braucht genaue Informationen darüber, was ein Implantat den Patienten kostet, denn bereits im ersten Beratungsgespräch in der zuweisenden Praxis müssen dem Patienten die möglichen Therapien und Kosten dargelegt werden. Und Patienten reagieren ungehalten, wenn die Zuweiserpraxis geringere Kosten angibt als die implantologisch tätige Praxis.
Praxisbroschüre aktuell halten oder Newsletter verschicken
Um die bereits zuweisenden Praxen zu unterstützen, neue zuweisende Praxen zu gewinnen oder den Bekanntheitsgrad der implantologisch tätigen Praxis zu erhöhen, ist eine Praxisbroschüre oder ein Informationsblatt für die zahnärztlichen Kollegen oder kooperierende Ärzte und Therapeuten hilfreich. Jedoch sollte dieses Info-Material regelmäßig aktualisiert werden. Manche implantologisch tätige Praxen verschicken sogar quartalsweise Praxis-Newsletter mit für ärztliche und zahnärztliche Kollegen interessante Themen.
Kontaktpflege mit zuweisenden Praxen
Einen besonderen Stellenwert nimmt in der implantologisch tätigen Praxis die Kontaktpflege mit den zuweisenden Praxen ein.
Musterbrief Nr. 1: Informationen über den Patienten
Kommt ein Patient in die Praxis, muss erkennbar sein, ob es sich um einen zugewiesenen oder eigenen Patienten handelt. Deshalb sollte die zuweisende Praxis den implantologisch tätigen Kollegen immer in einem Kurzbrief – siehe dazu Musterbrief Nr. 1 – über den Patienten informieren, und zwar auch dann, wenn die Terminvereinbarung für eine implantologische Beratung von der zuweisenden Praxis ausgeht. Im Gegenzug sollte die implantologische Praxis in den Patientenunterlagen vermerken, dass es sich um einen zugewiesenen Patienten handelt und sich die Behandlung nur auf den Eingriff – in Absprache mit dem Zuweiser – beschränkt.
Musterbrief Nr. 2: Informationen über den Behandlungszustand
Es ist üblich, die zuweisenden Kollegen regelmäßig mit Arztbriefen über den Behandlungsstand des Patienten zu informieren. Der erste Brief könnte sich für die Zuweisung des Patienten bedanken und die Ergebnisse der Diagnostik und die empfohlene Therapie beinhalten (Musterbrief Nr. 2). Hilfreich wäre es zudem, wenn eine Kopie des Heil- und Kostenplans dem Schreiben beigefügt wäre.
Musterbrief Nr. 3: Informationen über die Therapie
Der nächste Brief (Musterbrief Nr. 3) informiert über die durchgeführte Therapie. Der Brief sollte genaue Angaben über das Implantatsystem mit Größe, Länge und Durchmesser des verwandten Implantats enthalten. Diese Informationen sind bereits zu diesem frühen Zeitpunkt wichtig, damit die zuweisende Praxis die für die Weiterbehandlung notwendigen Materialien rechtzeitig bestellen kann. Weitere Angaben über den Behandlungserfolg und über noch notwendige Maßnahmen können hilfreich sein.
Musterbrief Nr. 4: Informationen über die Abschlusstherapie
Der abschließende Arztbrief (Musterbrief Nr. 4) bezieht sich auf die Abschusstherapie und dankt dem zuweisenden Kollegen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Jeder Arztbrief sollte zudem den Hinweis enthalten, dass der Patient aufgefordert wurde, die zuweisende Praxis zwecks Weiterbehandlung aufzusuchen. Häufig sind telefonische Absprachen notwendig. Damit die Zahnärzte bei der Behandlung nicht gestört werden, sollten Telefonzeiten eingerichtet werden. Wenn das nicht ausreicht, kann ein Rückruf-Service die notwendige Abhilfe schaffen. Selbstverständlich müssen die Zuweiserpraxen über diesen Service informiert werden.