Das Statistische Bundesamt führt derzeit eine Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich durch. Die Erhebung erfolgt jährlich auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik. Die Daten werden insbesondere vom Bewertungsausschuss verwendet, der die Rahmenbedingungen für die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Vergütung festlegt. Es werden ca. 7 Prozent der Praxen herangezogen. Zur Beantwortung der Fragen sind Sie gesetzlich verpflichtet – darauf weist die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hin.
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