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Unerwünschte Arzneimittelwirkungen: Meldebogen aktualisiert

Jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt ist verpflichtet, bekannte und nicht bekannte Nebenwirkungen aller eingesetzten Arzneimittel an die Arzneimittelkommission Zahnärzte (AKZ) zu melden. Aus den Meldungen können Hinweise auf seltene, bislang unbekannte Nebenwirkungen auf chargenbezogene Häufungen oder auf Veränderungen der Art oder Schwere bekannter Nebenwirkungen gewonnen werden.

Um den Vorgang zu erleichtern, wurden die Bögen zur Erfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen in Zusammenhang mit Sedierung und Narkosen komplett überarbeitet. Sie können digital ausgefüllt und per Mail an die AKZ gesendet werden.

Die Dokumente stehen online: www.bzaek.de/uaw