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22.12.2017·Weichgewebsmanagement Geistlich Fibro-Gide®: Eigenschaften, Indikationen und Berechnung

·Weichgewebsmanagement

Geistlich Fibro-Gide®: Eigenschaften, Indikationen und Berechnung

| Geistlich Fibro-Gide® ist eine porcine, poröse, resorbierbare und volumenstabile Kollagenmatrix. Sie wurde speziell für die Weichgeweberegeneration entwickelt. Wann wird sie angewandt und welche Gebührenziffer ist berechenbar? PI zeigt die relevanten Fakten auf. |

 

Produkttechnische Informationen und Indikationsbereiche

Die Matrix besteht aus Kollagen und wurde chemisch quervernetzt, um die Volumenstabilität zu verbessern. Das poröse Netzwerk der Matrix fördert und unterstützt die Neubildung von Bindegewebe und bietet Stabilität bei gedeckter Einheilung. Die Fibro-Gide® stellt eine Alternative zu autologen Bindegewebetransplantaten dar. Eine Weichgewebeaugmentation kann um Implantate, Zähne, Brücken und bei Rezessionsdefekten erfolgen.

 

Wie wird die Anwendung der Kollagenmatrix berechnet?

Die GOZ enthält eine Transplantation von Schleimhaut nach Nr. 4130 und ein Bindegewebstransplantat (BGT) nach Nr. 4133. Für die Anwendung der neuen Fibro-Gide® ist jedoch keine Transplantation von Gewebe erforderlich. Es handelt sich um eine moderne Therapieform, die in der GOZ nicht enthalten ist. Das Honorar ist daher nach § 6 Abs. 1 GOZ zu ermitteln, weil die Kollagenmatrix zur Weichteilaugmentation auch keine Membran nach GOZ-Nr. 4138 zur Behandlung von knöchernen Defekten darstellt (siehe BZÄK).

 

Bei der Transplantation wird das Einbringen des BGT je Zahnzwischenraum mit rund 115 Euro (2,3-facher Satz) bewertet. Dazu kommt einmalig der OP-Zuschlag Nr. 0520 mit rund 73 Euro. Bei zwei Zahnzwischenräumen ergibt sich ein Betrag von rund 300 Euro. Bei Auswahl einer geeigneten Analogziffer ist zu beachten, dass die Transplantation für das BGT entfällt, andererseits neben einer analogen Gebührenziffer kein OP-Zuschlag gewährt wird.

 

Vorausgesetzt der minimierte Zeitaufwand bei Anwendung der Matrix und der entfallende OP-Zuschlag heben sich finanziell auf, kann eine Berechnung z. B. wie folgt erfolgen: „4133a Weichgewebeaugmentation mit 3-D-Kollagenmatrix entsprechend Gewinnung von Bindegewebe, je Zahnzwischenraum.“

 

Beim Verwenden der Kollagenmatrix an einem zahnlosen Kieferabschnitt oder im Rahmen der Verdickung des Weichgewebes um Implantate muss bei abweichendem Honorar erneut eine Kalkulation inklusive dem nicht berechenbaren OP-Zuschlag erhoben und eine andere Analoggebühr berechnet werden.

 

Die Berechenbarkeit von Materialien bei Analogziffern ist bislang nicht abschließend geklärt. Zwei Varianten sind möglich: entweder das Material regulär nach § 4 Abs. 3 GOZ berechnen oder es bei Auswahl der Analogziffer mit einkalkulieren und bei Neubeschreibung der ausgewählten Analogziffer erwähnen. Beispiel: „Weichgewebeaugmentation inkl. 3-D-Kollagenmatrix“.