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31.08.2016·Zahntechnik Kostenvoranschlag: Zwei Varianten für eine Implantatbrücke

·Zahntechnik

Kostenvoranschlag: Zwei Varianten für eine Implantatbrücke

| Kostenvoranschläge gehören zum Laboralltag. Die Kosten für eine zahntechnische Versorgung können selten von der Praxis geschätzt werden. Zudem werden privat Versicherten die Planungsunterlagen ausgehändigt, damit sie diese an ihre Krankenversicherung weitergeben. Im Vorfeld werden meist mehrere Kostenvoranschläge eingeholt. Anhand von zwei alternativen Angeboten für Implantatbrücken analysieren wir in diesem Betrag die Leistungen, Materialien und Kosten. |

Die Eckdaten zum Behandlungsfall

Bei einem Privatpatienten werden regio 26 und 27 Implantate inseriert. Im Rahmen der prothetischen Versorgung sollen individuelle Implantataufbauten aus Titan und eine zementierbare Brücke mit Freiendbrückenglied 25 gefertigt werden. Das Dentallabor soll hierfür zwei alternative Kostenvoranschläge erstellen, wobei eine Variante eine gegossene Brücke in einer hochhaltigen Goldlegierung und die andere Variante eine gefräste Zirkonbrücke – beide Varianten mit Vollverblendungen – enthalten sollen. Funktionsanalytische Leistungen (Zentrikregistrat , arbiträrer Gesichtsbogen) sind vorgesehen, die erforderlichen zahntechnischen Leistungen mit Materialien werden im Fremdlabor erfolgen.

Welche Angaben werden für die Kostenvoranschläge benötigt?

Damit die beiden Angebote stimmig erstellt werden können, sind z. B. folgende Angaben für das Dentallabor wichtig: Name des Patienten oder EDV-Nummer, Versicherungsstatus, Angabe der zu versorgenden Region, Art der Versorgung, funktionstherapeutische Leistungen, Material (z. B. NEM, Gold, Zirkon), Name des Implantatsystems, Verwendung von Originalteilen oder Nachahmerprodukten, konfektionierte oder individuelle Implantataufbauten. Vorgefertigte Laboraufträge mit den wichtigsten Detailabfragen reduzieren Rückfragen.

Gefräste Implantatbrücke – extern oder inhouse gefertigt?

Bei der CAD/CAM-Fertigung von Zahnersatz wird unterschieden, ob die Fräsleistung teilweise oder komplett vom Dentallabor selbst erbracht wird. Je nach Konstellation verändern sich die Fertigungskosten. Das Dentallabor verfügt in diesem Beispiel über einen Scanner, die Fräsleistung findet extern statt. Die individuellen Implantataufbauten werden unter Verwendung der Wax-up-Hülsen in Wachs modelliert und mit den anderen für die Fräsleistung erforderlichen Behandlungsunterlagen digital erfasst (Scan). Anschließend werden die Implantataufbauten und die Brücke am Bildschirm konstruiert und an das Fräszentrum zur Fertigung übermittelt. Bei der Fräsleistung wird unterschieden, ob Zirkonkappen zur Verblendung oder vollanatomische (monolithische) Elemente hergestellt und mit Malfarben komplettiert werden.

1. Gefräste Implantatbrücke: Der Kostenvoranschlag

Extern sollen zwei individuelle Implanataufbauten und eine Zirkonbrücke zur Verblendung gefräst werden. Das Dentallabor arbeitet mit der BEB von 1997. Die folgenden Angaben sind beispielhaft. Änderungen sind labor- und fallbezogen vorzunehmen. Der Aufbau an Leistungen und die genannten Preise sind keine allgemeingültigen Richtwerte, sondern betriebswirtschaftliche Grundlage bei diesem Dentallabor.

 

Position
Menge
Bezeichnung
E-Preis (Euro)
Material (Euro)
Leistung (Euro)

0002

2

Superhartgipsmodell

9,80

19,60

0224

2

Laborimplantat reponieren

10,20

20,40

0223

1

Zahnfleischmaske, je Quadrant

19,50

19,50

0010

1

Implantatmodell

27,85

27,85

0253

1

Split-Cast-Sockel an Modell

16,50

16,50

0405

1

Modellmontage in individuellem Artikulator II

21,30

21,30

0408

1

Montage Gegenkiefer

9,40

9,40

0302

1

Modell vermessen

7,25

7,25

1008

1

Individueller Löffel aus Kunststoff, offen

34,80

34,80

1225

1

Übertragungsschlüssel, je Quadrant

32,50

32,50

0830

2

Individuellen Implantataufbau modellieren

22,75

45,50

0900

5

Digitalisieren, je Element

8,75

43,75

0910

3

Konstruktion, je Einheit

23,75

71,25

0225

2

Implantatpfosten aufschrauben

6,95

13,90

09601

4

Aufpassen

15,90

63,60

22822

2

Zirkonoxid-Kappe gefräst, für Verblendung

112,50

225,00

23563

1

Zirkonoxid-Brückenglied, gefräst für Verblendung

108,50

108,50

2612

3

Vollverblendung Keramik

120,80

362,40

2971

2

Präzisionsaufwand bei zementierbarer Struktur

24,70

49,40

0701

6

Versandkosten

5,25

31,50

2

Laborimplantat Fa. xy

42,90

85,80

2

Wax-up-Hülse

6,50

13,00

2

Individueller Implantataufbau Titan Fa. xy

189,00

378,00

2

Abformpfosten verschraubbar

44,30

88,60

2

Porto- und Verpackungskosten

5,00

10,00

Zwischensumme

606,90

1.192,40

Gesamt

1.799,30

7 % Mehrwertsteuer Euro

125,95

Endbetrag Euro

1.925,25

 

 

Nach arbiträrer Gesichtsbogenregistrierung wird das Modell in den individuellen Artikulator (BEB-Nr. 0405) montiert und die fachgerechte Montage des Gegenkiefermodells nach BEB-Nr. 0408 erbracht. Der Übertragungsschlüssel gewährleistet eine lageidentische Übertragung der Implantataufbauten vom Implantatmodell in die Mundsituation. Für die Digitalisierung und die Konstruktion von Werkstücken am Bildschirm sind in der BEB von 1997 keine Leistungsziffern enthalten. Das Dentallabor entscheidet, welche Ziffern, Leistungsbeschreibungen und betriebswirtschaftlich ermittelten Preise in die BEB integriert werden.

 

Nachdem die Fräselemente geliefert sind, werden diese auf dem Implantatmodell aufgepasst (BEB-Nr. 0960). Das Aufpassen kann auch im Honorar der Kronenziffer erfasst werden. Das gefräste Brückengerüst ist ein Halbfertigteil, dass im Dentallabor vollendet wird. In der Herstellungsphase der Brücke muss die Konstruktion immer wieder vom Implantatmodell ab- und aufgeschraubt werden (BEB-Nr. 2971 je Implantat).

 

Im Materialbereich sind die Laborimplantate zur Herstellung des Implantatmodells erfasst. Diese werden in die zahnärztliche Abformung reponiert (BEB-Nr. 0224), eine Zahnfleischmaske eingebracht (BEB-Nr. 0223) und das Implantatmodell (BEB-Nr. 0010) hergestellt. Für das Herstellen der individuellen Implantataufbauten im Fräszentrum werden Wax-up-Hülsen modelliert (BEB-Nr. 0830). Die Abformpfosten werden der Praxis mit dem individuellen Löffel (BEB-Nr. 1008) für die Abformung zugestellt.

2. Gegossene Implantatbrücke: Die Einzelleistungen

Der alternative Kostenvoranschlag umfasst eine gegossene Implantatbrücke. Drei Positionen der ersten Variante – gekennzeichnet mit 1, 2 und 3 – entfallen bei der zweiten Variante, das Honorar ist entsprechend reduziert. Zusätzlich ist die Goldlegierung zu integrieren. Bei identischer Preisgestaltung der übereinstimmenden Leistungen ergibt sich folgende Kostenstruktur:

 

Position
Menge
Bezeichnung
E-Preis (Euro)
Material (Euro)
Leistung (Euro)

Zwischensumme Honorarleistung Zirkonbrücke ohne 1, 2 und 3

795,30

Zwischensumme Material Zirkonbrücke

606,90

2124

2

Stufenkrone gegossen, für Verblendung

98,60

197,20

2314

1

Brückenglied gegossen, für Verblendung

72,00

72,00

16,00

Legierung xy

56,25

900.00

Zwischensumme

1.506,90

1.064,50

Gesamt

2.571,40

7 % Mehrwertsteuer Euro

180,00

Endbetrag Euro

2.751,40

 

Der finanzielle Unterschied bei den beiden Brücken beträgt rund 825 Euro – vorausgesetzt, die Menge an Gold bleibt mit 16 g und der veranschlagten Legierung zu 56,25 Euro je Gramm identisch. Im Gespräch mit dem Patienten ist abzuwägen, welche materialspezifischen Vor- und Nachteile die beiden Implantatbrücken aufweisen. Dabei spielt auch die Ästhetik eine Rolle. Weiterhin ist zu beachten, ob der Patient bereits Rekonstruktionen trägt und in diesem Fall die Werkstoffe bekannt sind.