Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung
Eine ernstliche Drohung des Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib oder Leben von Vorgesetzten oder Arbeitskollegen und/oder deren Verwandten, für die kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund eingreift, kommt als wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs....