03.01.2012·Laborabrechnung Die Abrechnung zahntechnischer Leistungen bei Suprakonstruktionen: Honorarverluste vermeiden
·Laborabrechnung
Die Abrechnung zahntechnischer Leistungen bei Suprakonstruktionen: Honorarverluste vermeiden
von Michaela Thies, ZMV, Seminare am Johannisbollwerk, Hamburg
| Die ständigen Honorarveränderungen und gesetzlichen Einschränkungen stellen besondere Anforderungen an die Praxen und erfordern hohe Aufmerksamkeit vor allem bei der Abrechnung zahntechnischer Leistungen. An dieser Stelle besteht das Risiko wirtschaftlicher Verluste, denn nicht immer werden alle erbrachten Leistungen auch zur Rechnung gebracht. |Deshalb lohnt es, sich mit den Grenzen der BEL II (Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis) und den Möglichkeiten der BEB (Bundeseinheitliche Benennungsliste) oder der BEB Zahntechnik zu beschäftigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Praxis ein Eigenlabor hat und die Rechnungslegung durch die Verwaltungsmitarbeiterin erfolgt oder eine eingehende Fremdlaborrechnung auf Vollständigkeit überprüft werden muss – das Vermeiden von Fehlern und Rückläufern (KZV/PKV) hat Priorität.
Grenzen und Möglichkeiten von BEL II, BEB, BEB Zahntechnik®
Nach 14 Jahren BEB gibt es seit 2009 die BEB Zahntechnik®. Sie ist ebenfalls eine Benennungsliste. Die einzelnen Positionen werden auch hier durch das Labor bzw. die Praxis individuell kalkuliert. Durch die Änderungen sind viele neue Techniken, Anforderungen an den Arbeitsschutz sowie an das Medizinproduktegesetz erfasst. So ist beispielsweise die Desinfektion verpflichtend!
Die bisher acht Hauptgruppen haben eine neue neunte Hauptgruppe dazubekommen. Sie dient der Erfassung der Gemeinkosten (Kosten, die nicht direkt dem Produkt zugerechnet werden können) und den Einzelmaterialien (Geschiebe, Kunststoffzähne usw.). Es besteht zwar keine Verpflichtung, sie anzuwenden, aber ein Blick in das Leistungsverzeichnis lohnt sich, da sie die Laborrechnungen für alle nachvollziehbarer und transparenter macht.
|
||
Regelversorgung |
Gleichartiger Zahnersatz |
Andersartiger Zahnersatz |
BEL II |
BEL II und BEB |
BEB |
Mit der Anwendung der BEL II oder der BEB/BEB ZT® ist genau wie beim zahnärztlichen Honorar (Bema/GOZ) vorzugehen. Handelt es sich um eine Versorgung, die den Ausnahmefällen (Einzelzahnlücke mit nicht überkronungsbedürftigen Nachbarzähnen oder zahnloser atrophierter Kiefer) entspricht (Bema), hat für die Leistungen, die auch für eine Regelversorgung anfallen würden, die Abrechnung nach BEL II zu erfolgen. Hierfür sind die entsprechenden Positionen aus der BEL II für Implantatversorgungen zu wählen, also zum Beispiel 0018 (Modell bei Implantatversorgung), 0128 (Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung), 1028 (Krone für vestibuläre Verblendung bei Implantatversorgung) etc.. Auch bei einem Ausnahmefall ist die vollverblendete Krone auf einem Implantat keine Regelversorgung, sondern eine gleichartige Versorgung. Hier entfallen die Positionen für die Stumpfvorbereitung wie zum Beispiel 0104 (Stumpf aus Hartgips), 0213 (Ausblocken eines Stumpfes), 0216 (Stumpf vorbereiten) etc.. Dafür fallen Positionen zum Beispiel für das Einbringen der Implantatteile an: 0223 (Zahnfleischmaske), 0224 (Modellimplantat repositionieren) etc..
|
||
BEL |
BEB |
|
001.8 |
Modell bei Implantatversorgung – Gegenkiefer |
|
001.8 |
Modell bei Implantatversorgung – für individuellen Löffel |
|
012.8 |
Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung |
|
1007 |
Individueller Löffel für Implantatversorgung |
|
0010 |
Spezialmodell |
|
0223 |
Zahnfleischmaske, abnehmbar |
|
0224 |
Modellimplantat repositionieren |
|
2122 |
Krone für Keramikvollverblendung |
|
2971 |
Aufwand bei Suprakonstruktion bei Implantat |
|
2973 |
Bearbeiten eines Implantataufbaus, ggf. |
|
2612 |
Mehrflächige Verblendung Keramik |
|
2951 |
Charakterisieren Keramik / Individuelle Farbanpassung* |
|
Konfektionierte Teile Implantatversorgung |
||
Metall |
||
Abformmaterial |
* Der Beschreibungstext der BEB-Nr. 2951 wurde in diesem Beispiel geändert. In den meisten Fällen heißt es: „Charakterisieren Keramik“. Die BEB ist in der Textgestaltung und Umbenennung der Leistungsbeschreibung frei und kann je Praxis- oder Laborgegebenheiten angepasst werden. Manchmal hilft die Umbenennung bei der Erstattung, weil die Individualität des Falles deutlicher wird.
|
|||
BEB |
Leistung |
BEB |
Leistung |
0002 |
Modell aus Superhartgips |
2972 |
Aufwand bei Suprakonstruktion bei Implantat |
0010 |
Spezialmodell |
3001 |
Teleskopkrone, primär |
0019 |
Frässockel |
3201 |
Teleskopkrone, sekundär |
0023 |
Zahnfleischmaske, abnehmbar |
3202 |
Teleskopkrone, sekundär für Kunststoffverblendung |
0224 |
Modellimplantat repositionieren |
3302 |
Individuelles Sekundärteil, Metallbasis |
0241 |
Dublieren, Modell |
3905 |
Verschraubung, konfektioniert, ggf. |
2951 |
Individuelle Farbanpassung |
||
0303 |
Modell ausblocken |
4003 |
Metallbasis, Unterkiefer partiell |
0403 |
Modellmontage, Mittelwertartikulator II |
6001 |
Aufstellen Grundeinheit |
0306 |
Abdecken eines Kiefernteils |
6003 |
Aufstellen je Zahneinheit auf Metallbasis |
0307 |
Radieren des Abschlussrandes |
6021 |
Übertragen einer Aufstellung auf Metallbasis |
1007 |
Individueller Löffel |
6311 |
Grundeinheit Fertigstellung auf Metallbasis |
1008 |
Funktionslöffel |
6312 |
Fertigstellung auf Metallbasis, je Zahneinheit |
1123 |
Kunststoffbasis für Bissregistrierbehelf |
6021 |
Übertragen einer Aufstellung auf Metallbasis |
1111 |
Bisswall aus Wachs, Basis |
0732 |
Desinfektion von Abformungen und zahntechnischen Werkstücken, pro Vorgang** |
1225 |
Einbringhilfe, Kontrollschablone |
|
Material |
1251 |
Vorwall |
|
Metall |
2601 |
Teilverblendung, Kunststoff |
Abformmaterial |
** zum Beispiel als Serviceleistung für den Patienten
Bitte beachten Sie, dass dies nur Beispiele sind. Sprechen Sie mit Ihrem Techniker ab, welche Arbeitsschritte er benötigt. Es gibt eine Auswahl fakultativer Leistungen, die anfallen können (Arbeiten unter Stereomikroskop, Abdruck galvanisieren, Auswahl Implantat-Abutment etc..). Des Weiteren ist darauf zu achten, dass auch alle Konfektionsteile berechnet werden: Abdruckpfosten – geschraubt oder gesteckt (für Praxis), Manipulierimplantat, Implantatpfosten, Übertragungshilfe, Abutment etc. Die Preise für die Konfektionsteile können sehr stark variieren. Ein abgewinkeltes oder ein Keramik-Abutment verursachen deutlich höhere Kosten als ein „normales“ Abutment. Dies sollte bereits bei der Planung der Versorgung bedacht werden.
Während der Herstellung und bei der Eingliederung der Suprakonstruktion können auch vom Zahnarzt erbrachte Laborpositionen nach § 9 GOZ anfallen, zum Beispiel „Prothese der Implantatposition anpassen“. Wird die Arbeit in Gedanken chronologisch „durchgegangen“, ist die Wahrscheinlichkeit, etwas zu vergessen, minimiert. Hilfsweise kann die Praxis-EDV ein „Post-it“ mit zum Beispiel folgenden Fragen anlegen: Alle Modelle notiert? Alle konfektionierten Zähne berechnet? Anzahl? Metall aufgeführt? Auf Härtefall-Abrechnungen achten! Wurde nachträglich ein Stift gesetzt? An alle Materialien gedacht?
Fazit: Ob Eigen- oder Fremdlabor – für die korrekte Abrechnung müssen die Kommunikationskanäle stimmig sein. Je übersichtlicher und transparenter Auftragszettel gestaltet sind, um so weniger werden Leistungen und somit Geld verschenkt. Checklisten und regelmäßige Absprachen mit den Technikern helfen, Verständnis für die Arbeit des Anderen zu schaffen. Einen Tag dem Techniker über die Schulter schauen kann helfen, alles besser zu verstehen. Danach fällt die Abrechnung meistens leichter, weil die Arbeitsschritte bekannt sind. Unregelmäßigkeiten oder vergessene Positionen fallen schneller auf.
Weiterführender Hinweis
- Im Online-Service (www.iww.de; in „myIWW“ einloggen) finden Sie unter „Arbeitshilfen“ eine „Beispielvorlage zur individuellen Erstellung eines Laborauftrages“. Die Checkliste hilft Ihnen, an alles in der richtigen Reihenfolge zu denken und nichts zu vergessen.