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02.06.2014·Zahnmedizin Fehlpositionierung von Implantaten vermeiden

·Zahnmedizin

Fehlpositionierung von Implantaten vermeiden

| Unter Federführung des Bundesverbandes der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) wurde auf der 9. Europäischen Konsensuskonferenz (EuCC) im März 2014 ein Maßnahmenkatalog erstellt, um Fehlpositionierungen bei Implantaten zu vermeiden. Auf der Basis eines Arbeitspapiers der Uni Köln diskutierten die europäischen Teilnehmer darüber, wann eine Implantatposition noch als vertretbar angesehen werden kann. Auf dieser Grundlage wurden Empfehlungen erarbeitet, die dem Praktiker helfen sollen, fehlerhafte Implantatpositionierungen und daraus folgende Komplikationen zu vermeiden. Das Konsensuspapier beschränkt sich dabei auf Aussagen bei intaktem und ausgeheiltem Hart- und Weichgewebe. |

Fehlpositionierungen von Implantaten und ihre Folgen

Die Ursachen von Fehlpositionierungen führt der EuCC auf fehlerhafte oder nicht ausreichende bzw. nicht angemessene Planung und Diagnostik, allgemeine chirurgische und/oder prothetische Fehler, mangelnde Erfahrung und Kenntnisse des Implantologen sowie die fehlende Abstimmung zwischen Prothetiker und Chirurg (Schnittstellenproblematik) zurück. Eine Fehlpositionierung liegt vor, wenn ein Implantat entweder prothetisch nicht versorgt werden kann (in 1 Prozent der Behandlungsfälle) oder die Versorgung zu erkennbaren, mit erheblichen Nachteilen verbundenen Folgen verbunden ist. Dabei werden in erster Linie Nachteile bei der Funktion, der Ästhetik und Schädigungen von Nachbarstrukturen benannt.

Literaturhinweise

Anhand der Literaturhinweise zeichnet sich laut EuCC zudem ab, dass der (Oberkiefer-) Frontzahnbereich und hier insbesondere der Einzelzahnersatz in der Einzelzahnlücke und Schaltlücke hinsichtlich einer idealen 3D-Positionierung fachlich die größte Herausforderung darstellt. Der EuCC verweist auf die Berücksichtigung der Ergebnisse der Konsensuskonferenz von 2011 („Kölner ABC-Risiko-Score“). Zum Zeitpunkt der Konsensuskonferenz lagen keine randomisierten/kontrollierten Studien vor, das heißt es lagen in erster Linie retrospektive Studien vor (Evidenzklasse IIb/III), sodass der Empfehlungsgrad dieses Konsensuspapiers dem Grad „B“ – also einer „Sollte“-Empfehlung – entspricht.

Komplikationsmanagement

Je nach Ausmaß der Fehlpositionierung wird von der Konsensuskonferenz die mögliche Explantation des betroffenen Implantats empfohlen. Die Stilllegung des Implantats im Sinne einer Nichtnutzung wird nur in Ausnahmefällen – zum Beispiel bei zusätzlicher Gefahr der Schädigung von Nachbarstrukturen in Nerv- oder Nachbarzahnwurzelnähe – empfohlen. Nachträgliche Korrekturen im Hartgewebe, beispielsweise mittels einer Segmentosteotomie, wird aus fachlicher Sicht nur im ausgewählten Einzelfall empfohlen.

Sicherheitsabstände bei Ausrichtung von Implantaten

Werden mehrere Implantate inseriert, sind die Mindestabstände zu beachten. Die Markierungspunkte für die Implantate sollten in der mesio-distalen Ebene bei einem Implantat mit etwa 4 mm Durchmesser 7 mm auseinander liegen, sodass ein Mindestabstand von 3 mm zwischen den Implantaten erzielt wird. Befindet sich in der Nachbarschaft ein Zahn, so sollte – laut EuCC – ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 mm eingehalten werden. Die Platzierung von neuen Verfahren und Implantatdesigns kann ggf. in Zukunft diese Werte verändern. Die Markierung in der oro-fazialen Ebene sollte von der Verbindungslinie der Labialflächen etwa 2 bis 3 mm entfernt sein, sodass der Rand des Implantattellers diese Verbindungslinie nicht überschreitet. Als Hilfsinstrumente werden neben der Umschlingung der Nachbarzähne mit Zahnseide oder mit einer Naht auch das Anlegen eines Lineals genannt.

 

In der korono-apikalen Ebene sollte die krestale Begrenzung des Anteils der Implantatoberfläche, die für die Osseointegration erforderlich ist, 3 bis 4 mm unterhalb des vorgesehenen koronalen Weichgeweberandes liegen. In der nicht-ästhetischen Zone wird eine krestale Begrenzung des Anteils der Implantatoberfläche, die für die Osseointegration notwendig ist, auf Knochenniveau oder unterhalb angegeben. Das Papier enthält außerdem Empfehlungen zur Vermeidung der Schädigung von Nachbarstrukturen.

Vermeidung indikationsbezogener Fehlpositionierungen

Bei einem Einzelzahnersatz sollte – unter Berücksichtigung der prothetischen Zielsetzung – auf ein angemessenes Verhältnis von Kronenlänge zu Implantatlänge bzw. -durchmesser geachtet werden.

Implantatreinigung

Um für die späteren Reinigungsmaßnahmen optimale Verhältnisse zu schaffen, sollte die Neigung bzw. der Neigungswinkel des Implantats innerhalb der Knochenparameter in möglichst aufrechter Position angelegt sein.

Fazit

Wenn die vorgesehene Implantatposition nicht erreicht wird, ist in der Regel eine Augmentation notwendig. Die Grundlage der Aussagen dieses Konsensuspapiers beschränken sich auf die Implantation auf Knochenniveau (bone-level). Im Rahmen der Empfehlungen wurde die Patientensicherheit sowie Langlebigkeit der Implantate in den Vordergrund gestellt. Die individuelle Patientensituation ist in erster Linie zu beachten und kann Abweichungen von den im Konsensuspapier getroffenen Feststellungen begründen.

 

Weiterführender Hinweis

  • Der Leitfaden „Fehlpositionierung von Implantaten vermeiden“ der 9. Europäischen Konsensuskonferenz kann online gegen eine Schutzgebühr als gedruckte Broschüre über die Internetseite des BDIZ EDI bestellt (www.bdizedi.org) bzw. kostenlos von der Internetseite geladen werden (www.bdizedi.org > Zahnärzte > Praxisleitfaden).