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31.01.2011 |Fallbeispiel Die Abrechnung eines Langzeitprovisoriums auf einem Implantat

31.01.2011 |Fallbeispiel

Die Abrechnung eines Langzeitprovisoriums auf einem Implantat

Ein Patient trägt im Oberkiefer regio 12 eine Interimsprothese, nachdem der Zahn 12 extrahiert und die Alveole mittels Socket preservation versorgt wurde. Nach Ausheilung der Alveole wird ein zweiphasiges Implantat inseriert. Aufgrund der bestehenden Weichgewebskonturen soll im Rahmen der Implantatfreilegung ein Langzeitprovisorium hergestellt werden, das gegebenenfalls im Verlauf der rekonstruktiven Phase mehrfach unterfüttert werden muss. 

 

Sitzung 

Zahn 

Leistung 

Anzahl 

Mat. 

GOÄ/GOZ/BEB 

1. 

12 

 

 

12 

12 

12 

12 

OK/UK 

 

12 

OK 

OK 

Symptombezogene Untersuchung  

Beratung (7 Minuten) 

Entnahme Interimsersatz 

Röntgenaufnahme 

Oberflächenanästhesie 

Infiltrationsanästhesie (palatinal, vestibulär) 

Freilegung Implantat mit Einmal-Stanze 

Abformung für Situations- und Planungsmodelle 

mit einfacher Bissabformung 

Einbringen Gingivaformer 

Interimsersatz an Gingivaformer adaptieren 

Interimsersatz eingliedern 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ä5 

Ä1 

 

Ä5000 

008 

009 

904 

006 + BEB 

 

 

 

525 + BEB 

 

 

 

 

12 

Die endgültige Krone kann aufgrund der Weichgewebsdefizite noch nicht hergestellt werden. Ein Langzeitprovisorium soll gefertigt werden.  

Heil- und Kostenplan (Langzeitprovisorium) 

 

 

 

 

 

 

 

002 ggf. 

2. 

OK 

12 

12 

OK 

12 

 

12 

Entnahme Interimsersatz 

Entnahme Gingivaformer 

Montage verschraubbarer Abformpfosten 

Abformung mit Individuellem Löffel 

Implantat verschließen, Interimsersatz eingliedern 

Im Verlauf der Sitzung:
Auswechseln Sekundärteil 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

517 

 

 

905 

3. 

OK 

12 

12 

12 

Entnahme Interimsersatz 

Entnahme Gingivaformer 

Befestigung Implantataufbau für Provisorium 

Eingliedern Langzeitprovisorium  

 

 

 

 

 

905 

708 

4. 

12 

Symptombezogene Untersuchung  

Beratung kurz (4 Minuten) 

 

Ä5 

Ä1 

5. 

12 

12 

Entfernung Langzeitprovisorium 

Maßnahme zur Wiederherstellung eines
Interimsersatzes 

 

 

 

710 + BEB 

6. 

12 

12 

Entfernung Langzeitprovisorium 

Maßnahme zur Wiederherstellung eines
Interimsersatzes 

 

 

 

710 + BEB 

Erläuterungen

Ein Langzeitprovisorium auf Implantat kann – abhängig von den Möglichkeiten des Implantatsystems – entweder in der Praxis oder im Dentallabor hergestellt werden. In diesem Beispiel erfolgt die Herstellung nach Abformung im Dentallabor. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die zahntechnischen Leistungen nach der BEB abgebildet. 

 

Eine endgültige Versorgung des Implantats mit einer Krone ist derzeit noch nicht realisierbar. Der Interimsersatz kann für die notwendige Ausformung des Weichgewebes nicht verwendet werden.  

 

Sowohl ein PKV- als auch ein GKV-Patient erhält einen Heil- und Kostenplan für die unvorhersehbare Therapie, um diesen gegebenenfalls bei einer Versicherung einzureichen. Für den GKV-Patienten stellt die Maßnahme eine außervertragliche Versorgung dar, so dass zusätzlich eine Vereinbarung nach § 4 Abs. 5 BMV-Z und § 7 Abs. 7 EKV-Z ausgestellt werden sollte, die der Versicherte vor Behandlungsbeginn unterzeichnet. 

 

Erste Sitzung

Nach symptombezogener Untersuchung und kurzer Beratung des Patienten wird vor der Freilegung des Implantats eine Röntgenaufnahme gefertigt. Bei ausreichender Osseointegration erfolgt nach klinischer und röntgenologischer Untersuchung sowie der Anästhesie die Freilegung des Implantats regio 12.  

 

Die Weichgewebsverhältnisse sind noch nicht zufriedenstellend. Es werden Abdrücke von beiden Kiefern und eine Bissabformung vorgenommen, um anhand der Modellauswertung und der erhobenen Befunde die weitere Vorgehensweise zu bestimmen.  

 

Um die Höhe des Zahnfleischs nach Freilegung zu überbrücken, wird ein Gingivaformer eingegliedert. Dies ist Inhalt der GOZ-Nr. 904 (Freilegen eines Implantats und Einfügen von Sekundärteilen bei einem zweiphasigen Implantationssystem; siehe dazu auch „Praxis Implantologie“ – PI – Nr. 7/Dezember 2010, Seiten 10 bis 12). 

 

Der Interimsersatz muss aufgrund des neuen Sekundärteils mit einer anderen Bauhöhe ausgeschliffen werden. In der Regel erbringt der Zahnarzt bzw. Implantologe den zahntechnischen Part. Nach BEB wird über den Eigenlaborbeleg oder über die Leistungserfassung die Grundeinheit Instandsetzung, BEB-Nr. 8011 (Kunststoffbasis) oder BEB-Nr. 8013 (Metallbasis) und die – selbst definierte und benannte – BEB-Nr. 8884 (Ausschleifen ZE nach Freilegung) berechnet.  

 

Die Preisfindung nimmt der Praxisinhaber selbst vor, da die BEB lediglich Planzeiten beinhaltet.  

 

Zweite Sitzung

In dieser Sitzung wird die Abformung des Implantats für das Langzeitprovisorium mit Hilfe eines offenen individuellen Löffels, GOZ-Nr. 517, vorgenommen. Das Auswechseln der Komponenten in dieser Sitzung wird einmal nach GOZ-Nr. 905 berechnet. 

 

Dritte Sitzung

Nach Entfernung von Interimsersatz und Gingivaformer wird ein Implantataufbau für Provisorien entsprechend den Herstellerangabe im Implantat inseriert (GOZ-Nr. 905) und das Langzeitprovisorium befestigt (GOZ-Nr. 708). Eine Berechnung entsprechend § 6 Abs. 2 GOZ kommt nicht in Frage, da es sich nicht um eine neue Therapie handelt. Hier liegt ein textliches Regelungsdefizit vor, sodass auch bei Implantaten die GOZ-Nrn. 708 bis 710 Anwendung finden, bis eine Novellierung der GOZ dieses Manko beseitigt. 

 

Einen zeitlich definierten Rahmen für die Liegedauer gibt es für Langzeitprovisorien nicht. Die Meinungen der Zahnärzte und der privaten Kostenträger gehen hier meist weit auseinander. In der Regel sollten drei bis vier Wochen Liegezeit gewährleistet sein, um den Terminus „Langzeit“ zu wahren. Maßgeblich ist jedoch die Meinung Ihrer (Landes-) Zahnärztekammer.  

 

Vierte Sitzung

Als alleinige Leistungen sind die GOÄ-Nrn. 1 und 5 immer berechenbar. Geht es um die gleiche Behandlung, so sind diese beiden Leistungen neben einer Sonderleistung seit der Novellierung der GOÄ im Jahr 1996 nur einmal je Behandlungsfall – innerhalb von vier Wochen – ansatzfähig.  

 

Fünfte und sechste Sitzung

Die Ausformung des Emergenz-Profils kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. In diesem Behandlungsfall wird das Langzeitprovisorium entfernt und im praxiseigenen Labor unterfüttert. Die Entfernung und Wiederbefestigung des Langzeitprovisoriums wird nach der GOZ-Nr. 710 berechnet. Hier sollte bereits vor Erstellung des Heil- und Kostenplans der Steigerungsfaktor fallbezogen definiert werden.  

 

Die Umarbeitung des Langzeitprovisoriums im praxiseigenen Labor wird zum Beispiel unter der – selbst definierten und benannten – BEB-Nr. 1403 (Unterfütterung Langzeitprovisorium) oder Nr. 1403 (Adaption Langzeitprovisorium an Weichgewebe) als zahntechnische Leistung erfasst. 

 

Weiterführender Hinweis

  • Weitere Fallbeispiele finden Sie in „Praxis Implantologie“ -PI – Nr. 1/Juni 2010, S. 10 ff., Nr. 3/August 2010, S. 3 ff., Nr. 4/September 2010, S. 9 ff., Nr. 5/Oktober 2010, S. 7 ff., Nr. 6/November 2010, S. 7 ff., Nr. 7/Dezember 2010, S. 6 ff., und Nr. 1/ Januar 2011, S. 12 ff.